Frage:
Wie lautet die Fatwa, wenn man über dünne, durchscheinende/durchsichtige Strümpfe, so genannte „Nylonstrümpfe“, streicht?

Antwort:
Eine der Bedingungen für das Streichen (Mas’h) über die Strümpfe ist, dass diese dick und bedeckend sein müssen. Wenn sie dünn und durchscheinend/durchsichtig sind, ist es nicht erlaubt, darüber zu streichen, denn in diesem Fall wird der Fuß als unbedeckt angesehen.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah – 35. Frage