Frage:
Ist es einem Reisenden, der Medinah erreicht hat, erlaubt, seine Gebete zu kürzen und zusammen zu legen, während er kein Ansässiger dort ist, und während er dort etwas für zwei oder drei Tage zu erledigen hat?

Antwort:
Wenn ein Reisender Medinah erreicht hat, während er dort für einige Zeit verharrt, um etwas zu erledigen, und wenn er danach wieder in seine Heimat zurückkehrt, dann ist er ein Reisender.

Die Frau kürzt ihre Gebete, aber fasst sie nicht zusammen; wenn sie es jedoch tun würde (die Gebete zusammenlegen), gäbe es keinen Einwand dagegen.

Der Mann verrichtet seine Gebete in Gemeinschaft wie es für ihn Pflicht ist, deshalb muss er sie vollständig verrichten. Wenn er jedoch das Gemeinschaftsgebet verpasst, kann er das Gebet kürzen (und auch zusammenlegen), ob die Reise nun kurz oder lang dauert, selbst wenn sie für einen Monat, zwei Monate, fünf Monate oder länger währt, solange der Aufenthalt des Reisenden einen bestimmten Zweck erfüllt und sobald er den erfüllt hat (also sobald er seine Reise beendet hat), kehrt er zurück nach Hause.


Schaykh Muhammad bin Salih al-`Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah - Band 2, Seite 438