Frage:
Was ist das Urteil darüber, mit dem Mushaf in der Hand dem Imam zu folgen?

Antwort:
Dem Imam mit dem Mushaf in der Hand zu folgen bedeutet, dass der Betende den Mushaf in der Hand hält und mitliest, während der Imam rezitiert. Wenn dafür eine Notwendigkeit besteht, wie beispielsweise wenn der Imam ein schwaches Gedächtnis hat oder wenn er zu einem Betenden sagt: „Nimm einen Mushaf in die Hand und berichtige mich, wenn ich einen Fehler mache“, dann liegt darin kein Problem.

Andernfalls sehe ich keine Erlaubnis für diese Handlung, da der Betende dadurch das verlässt, was von ihm verlangt ist und eine Tat begeht, die unerwünscht ist. Er kann dadurch seinen Blick nicht mehr zur Stelle der Niederwerfung richten und auch nicht seine rechte Hand auf die linke platzieren und dies ist von der Sunnah. Durch das Halten des Mushafs hinter dem Imam begeht er unerwünschte Taten, wie das Bewegen, Öffnen, Schließen und Platzieren des Mushafs, ohne dass dafür eine Notwendigkeit besteht.

Die Leute des Wissens haben gesagt, dass es makruh (unerwünscht) ist, sich im Gebet zu bewegen, wenn keine Notwendigkeit dafür besteht, weil die Demut im Gebet dadurch beeinflusst wird. Und einige Gelehrte haben gesagt, dass das Bewegen der Augen im Gebet das Gebet ungültig macht und beim Lesen des Quran bewegen sich die Augen von links nach rechts und von oben nach unten und dies führt dazu, dass das Gebet ungültig wird.

Also ist mein Ratschlag an meine Brüder, diese Handlung zu unterlassen und wieder Demut zu erlangen ohne hinter dem Imam mit dem Mushaf zu beten.

Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie, seinen Gefährten und auf denjenigen, die ihnen folgen.


Schaykh ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Majmu Fataawa ash-Shaykh, Frage Nr. 819