Frage:
Vorzüglicher Schaykh, wir (Frauen) können diesem Treffen nicht zuhören, aufgrund der Störung von Kindern. Mich erreichte, dass ein Bruder sagte: "Es waren in dem letztem Treffen 20 Kinder dabei".
 
Antwort:
Wenn die Kinder die Zuhörer stören, ist es ihren Eltern nicht erlaubt, sie zu den Moscheen zu bringen, weil der Prophet (sallallaahu 'alayhi wa sallam) denjenigen, die Zwiebel gegessen haben verbat, sich aufgrund der (Geruchs)Belästigung der Moschee zu nähern. Er sagte:
 
{إن الملائكة تتأذى مما يتأذى منه بنو الإنسان.}
 
„Die Engeln belästigt das, was den Menschen belästigt.“ [1]
 
Solange es (das Kind) die betenden stört, darf es nicht in die Moschee.
 
Hinzu kommt: Manche Leute beschweren sich über die Pager (heute: Handys / Smartphones). Von manchen Leuten sind die Pager (bzw. Handys / Smartphones) sehr laut. Manchmal piept er während er sich in der Sujuud (Gebetsniederwerfung) befindet, sodass er ihn nicht ausmachen kann, weswegen Unruhe aufkommt. So sagen wir: Wer einen Pieper bei sich hat, soll aufpassen. Dieser hat Knöpfe, mit denen er ihn ausschalten sollte, wenn er zum Gebet kommt, sodass die Leute vor seinem Übel geschützt werden.
 
 
Schaykh Muhammad ibn Saalih al-Uthaymiin, rahimahullaah
 
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes
Übersetzt von Seyyid at-Turki
[1] Überliefert von Imam Ahmad, Baqii Musnad al-Mukthiriin, Nr. 1448; Muslim, Buch: Moscheen und Gebetsplätze, Nr. 847