Frage 6 (a):
Was ist die allgemeine Regelung bezüglich des Sujuud as-Sahw (Niederwerfungen der Vergesslichkeit)?

Antwort:
(Sie werden für eine Person fällig) unter allen Umständen (d.h. wenn etwas im Salah hinzugefügt od. ausgelassen wurde) aus Vergesslichkeit, sogar wenn es sich um eine Sunnah handelt.

Frage 12 (b):
Macht man die Sujuudu-s-Sahw vor dem Salaam oder nach dem Salaam?

Antwort:
Hinsichtlich jeder der Sujud as-Sahw hat die Person die Wahl zwischen der Sajda vor oder nach dem Salaam (Tasliim). Und die detaillierte Erklärung, die in einigen Büchern erwähnt wird, speziell den Hanbali Büchern, dass (die Sujud as-Sahw) vor dem Salaam sind, wenn man etwas (im Salah) hinzufügt, und nach dem Salaam für Auslassungen, so ist dies ohne Basis. Diejenigen, die das sagen, haben einige Geschehnisse gesehen, auf die dieses Detail zutraf aber es gibt (auch) Geschehnisse, die es aufheben. Darum hat eine Person die Wahl zwischen:

  1. den Tasliim zu machen und dann die (zwei) Niederwerfungen, oder
  2. den Tasliim nicht zu machen und sich (zwei Mal) niederzuwerfen, um hierauf den Tasliim zur Beendigung des Gebetes zu machen.”

Frage 7 (c):
Wann sind die Sujuud as-Sahw, vor oder nach dem Salaam (Tasliim)?

Antwort:
Derjenige, der im Gebet etwas vergisst, hat die Wahl:

  1. wenn er will macht er den Tasliim (zuerst), und das ist absolut besser; und
  2. wenn er will macht er den Tasliim nicht, sondern erst nach dem Vollenden der zwei Niederwerfungen der Vergesslichkeit.

Frage 10 (d):
Was soll derjenige, der etwas im Gebet vergessen hat, während der Sujud as-Sahw sagen?

Antwort:
Dasselbe (Dhikr während des Niederwerfens u. Sitzens zwischen den Niederwerfungen) wie üblich; d.h. es gibt nichts spezielles.

Frage 3 (e):
Wird das Salah ungültig, wenn die Sujud as-Sahu absichtlich ausgelassen werden?

Antwort:
Wenn er absichtlich die Sujud as-Sahw weg lässt, wird das Gebet nicht ungültig. Aber er wird ein Sünder sein, weil er die zwei Niederwerfungen der Vergesslichkeit, die der Gesandte Allaahs (sallallahu alayhi wa sallam) uns befohlen hat, weggelassen hat.


Schaykh Al-Albaani, rahimahullah

Silsilatul-Hudaa wa-n-Nuur – Tape Nr. 183 (a), Tape Nr. 133 (b), Tape Nr. 259 (c), Tape Nr. 406 (d), Tape Nr. 81 (e)


Übersetzt vom Englischen ins Deutsche von M. Y. Bienas, überarbeitet von Islam Fatwa