Frage:
Wie lautet die Fatwa über eine Frau, die sich (beim Salah) mit einem dünnen Umhang bekleidet, der ihren Körper zeigt?

Antwort:
Es ist einer Frau nicht erlaubt, in einem sehr dünnen Kleidungsstück zu beten oder einem anderen dünnen Kleidungsstück. Das Gebet in derartiger Bekleidung ist nicht richtig. Es ist statt dessen Pflicht, in Kleidung zu beten, die bedeckt und bei der man nicht sehen kann, was sich dahinter verbirgt oder bei der man gar die Hautfarbe erkennen kann.
Dies ist so, weil die Frau Aurah ist. Er ist ihre Fard, beim Salah ihren ganzen Körper zu bedecken, mit Ausnahme von Gesicht und Händen. Wenn sie auch die Hände bedeckt, ist es umso besser für sie.

Was ihre Füße angeht, diese muss sie entweder mit (undurchsichtigen/undurchscheinenden) Strümpfen bedecken und sie verhüllen oder mit Kleidung (z.B. einem langen Kleid/Rock), welche über ihnen (den Füßen) bleibt.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah – 34. Frage

 


Anmerkung: Siehe auch: Gebet der Frau in engen Hosen ist gültig, doch sie sündigt dabei