Frage:
Sollte ein Muslim nach dem Aufwachen oder Wind ablassen, Istinjaa' (Reinigen der Intimstellen mit Wasser nach urinieren od. Stuhlgang) verrichten, bevor er Wudu vollzieht, oder ist das verrichten der Wudu ausreichend?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah allein und Frieden und Segen seien auf Seinem Gesandten, dessen Familie und Gefährten. Um fortzufahren:

Wer aufwacht, ohne Urin, Kot, Madhi (Präejakulat [1]), Wadi (dickflüssiges weißes Sekret, dass von einigen Männern nach dem Urinieren austritt), oder Mani (Samenflüssigkeit) ausgeschieden zu haben, muss nur Wudu vor dem verrichten des Salah durchführen, nicht Istinjaa'. Das gleiche gilt auch für jemanden, der Wind ablässt.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
( Abdul-'Aziz ibn Abdullah ibn Baz, Abdullah ibn Qa `ud, Abdullah ibn Ghudayyan und Abdul-Razzaq Afify)

Fatawa al-Ladschna ad-Da'ima; Kategorie: Fiqh> Taharah> Fiqh> Taharah> Kapitel über Istinja '> Istinja' und Istijmar; Die erste Frage der Fatwa-Nr. 4588


[1] Auch Lusttropfen genannt; eine klare, zähe Flüssigkeit, die bei einer sexuellen Erregung aus der Harnröhre des männlichen Geschlechtsteils austritt.