Frage:
Wie lauten die Regeln bei der Reinigung eines Kranken?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten und der Frieden und Segen Allahs seien auf dem edelsten der Propheten und Gesandten, unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten. Wie folgt:

Wahrlich, Allah, Der Verherrlichte und Größte hat dem Betenden die (rituelle) Reinigung vorgeschrieben, denn das Entfernen von Unreinheit und Verschmutzung, sei es am Körper, an der Kleidung oder dem Gebetsort, sind Voraussetzungen des Gebets. Daher muss jeder Muslim, bevor er vor hat zu beten, die wohl bekannte Waschung vornehmen um sich von kleinen Unreinheiten zu befreien (d.h. Wudu) oder, bei großer Unreinheit, die rituelle Ganzkörperwaschung vornehmen (d.h. Ghusl). Um die Reinigung und Waschung komplett werden zu lassen, muss Istinja' mit Wasser vollzogen werden, oder Istijmar von demjenigen, der uriniert oder den Darm geleert hat.

Es folgen einige Erklärungen zu den Regeln die damit zusammenhängen. Istinja wird obligatorisch mit Wasser vollzogen, und zwar jedes Mal wenn etwas aus Darm oder Blase abgesondert wird, also Dinge wie Urin oder Fäkalien.

Für den Schlafenden ist es hingegen nicht nötig, Istinja durchzuführen. Er ist dazu aufgerufen lediglich Wudu zu machen, da Istinja nur für den Fall vorgeschrieben ist, dass sich das Unreine bewegt hat, was hier nicht der Fall ist. Istijmar wird mit Steinen durchgeführt oder anderen, sich in der Nähe befindlichen Materialien wie Holz, Papier etc. Es muss aus drei Steinen bestehen, wie aus dem Hadith des Propheten (sallAllahu alayhi wasallam) hervorgeht: „Wer immer Istimijar durchführen will, mache es witr (d.h. ungerade Anzahl von Steinen).“ (Abu Dawud, Nr. 35; Ibn Majah Nr. 337)

Und er (sallAllahu alayhi wasallam) sagte weiter: „Wenn jemand seinen Darm entleert, sollte er immer drei Steine bei sich haben, diese werden für ihn ausreichen.“

Muslim überliefert, dass er (sallAllahu alayhi wasallam) verbot Istimijar mit weniger als drei Steinen durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, Istimijar mit Tierkot, Knochen, Essen oder anderen verbotenen Materialien zu machen. Am besten soll es mit Steinen oder Papiertüchern gemacht werden. Daraufhin sollte man Wasser verwenden, da Steine den Standpunkt des Schmutzes verändern, während Wasser die ganze Gegend säubert und dies gründlicher macht.

Jede Person hat die Wahl, ob sie Istinja mit Wasser oder Istimijar, mit Steinen vollziehen will. Von Anas (radiAllahu anhu) wird überliefert: „Der Prophet (sallAllahu alayhi wasallam) betrat eine Toilette, ich und ein Junge wie ich trugen Material, einschließlich Wasser und Anaza (ein kurzer Spieß) und er vollzog Istinja mit dem Wasser.“ (Al-Bukhari, Nr. 152; Muslim, Nr. 271)

Es wird überliefert, dass 'Aischa (radiya-llahu anhu) zu einer Gruppe von Frauen sagte: „Ordnet euren Ehemännern an, sich nach dem Stuhlgang mit Wasser zu säubern, ich schäme mich es zu sagen, aber der Prophet (sallAllahu alayhi wasallam) macht es von sich aus.“ At-Tirmidhi sagte: diese Überlieferung ist Sahih (At-Tirmidhi, Nr. 19).

Wenn eine Person nur eins von beiden nutzen will, also entweder Steine oder Wasser, ist Wasser zu bevorzugen, da Wasser gründlicher und umfassender säubert. Wenn er sich für Steine entscheidet, sollten drei reichen, wenn es aber nötig ist, muss er auch vier, fünf oder mehr benutzen, allerdings sollte er nach den Worten des Propheten (sallAllahu alayhi wasallam) mit einer ungeraden Zahl abschließen: „Wer immer Istimijar vollzieht, lass es ihn witr machen.“  (Abu Dawud, Nr. 35; Ibn Majah, Nr. 337)

Nach dem Hadith von Salman (radiya-llahu anhu) ist es nicht erlaubt, Istimijar mit der rechten Hand zu machen: „Der Gesandte Allahs verbot uns, Istinja mit der rechten Hand zu vollziehen.“ Und er sagte: „Niemand von euch sollte seinen Penis in der rechten Hand halten während er uriniert, noch sollte er sich mit der rechten Hand abwischen, nachdem er dem Ruf der Natur gefolgt ist.“ (Al-Bukhari, Nr. 153; Muslim, Nr. 267)

Aber wurde seine linke Hand abgeschnitten, ist sie gebrochen oder er hat Schmerzen, kann er die rechte Hand benutzen, dagegen besteht kein Einwand. Da das islamische Recht auf Einfachheit basiert, hat Allah Der Verherrlichte und Größte, demjenigen den Gottesdienst erleichtert, welcher eine Entschuldigung hat. Er, Der Höchste sagte: "Und Er hat euch in die Religion keine schweren Umstände gelegt." (Surah Al-Hajj 22:78)

Und Er sagte: "Allah will es euch leicht machen und er will euch die Dinge nicht schwer machen." (Surah Al-Baqarah 2:185)

Und Er sagte: "So erfüllt eure Pflicht gegenüber Allah und fürchtet Ihn so sehr ihr könnt." (Surah At-Taghabun 64:16)

Und der Prophet (sallAllahu alayhi wasallam) sagte: "Wahrlich, die Religion ist eine Erleichterung.“ (Al-Bukhari)

Wenn eine kranke Person aus Schwäche oder Angst ihre Krankheit zu verschlimmern, oder die Genesung zu verzögern nicht in der Lage ist, kleinere Unreinheiten mit Wudu oder größere Unreinheiten mit Ghusl zu beseitigen, soll sie Tayammum machen. Nach den Worten Des Allerhöchsten, soll er seine Hände auf sauberem Staub/Erde/Sand aufschlagen und sein Gesicht langsam abwischen: "Und wenn du krank bist, oder auf einer Reise oder jemand kommt von euch nach dem Ruf der Natur oder nachdem er in Kontakt mit einer Frau war (in sexueller Beziehung) und kein Wasser finden kann, soll er Tayammum mit sauberer Erde praktizieren, in dem er sich mit ihr Hände und Gesicht abwischt (Tayammum). Wahrlich, Allah ist gnädig und verzeihend." (Surah An-Nisaa' 4:43)

Nach den Worten des Propheten (sallAllahu alayhi wasallam) gelten die gleichen Regeln für denjenigen, der kein Wasser benutzen kann, wie für denjenigen, der kein Wasser finden kann: „Der Lohn der Taten hängt von den Absichten ab und jede Person erhält den Lohn seiner Absichten.“ (Al-Bukhari, Nr. 1)

Eine kranke Person fällt möglicherweise unter eine dieser Kategorien:

1. Wenn jemand eine leichte Krankheit hat, bei der er sich nicht darum fürchten muss, Wasser zu benutzen oder bei der Wasser seine Genesung nicht verhindert, eine Infektion auslöst oder seine Schmerzen verschlimmert - wie Kopfschmerzen, Zahnschmerzen etc., ist es dieser Person nicht gestattet Tayammum zu machen, denn die Erlaubnis es zu verrichten, ist damit verbunden, Schmerzen zu verhindern. Hier besteht nicht die Gefahr ihn zu verletzen und weil er Wasser finden kann, muss er dieses auch benutzen.

2. Fürchtet jemand, sollte er Wasser benutzen, den Tod, die Verletzung einer seiner Organe oder könnte es eine solche Folge haben, wie Tod, Organschäden oder den Verlust seiner Fähigkeiten, dann ist es nach den Worten Des Allerhöchsten, möglich ihm zu erlauben, Tayammum zu machen: "Und bringt weder euch noch jemand anderen um. Wahrlich, Allah ist euch sehr gnädig." (Surah An-Nisaa' 4:29)

3. Wenn jemand an einer Krankheit leidet, durch die er sich nicht bewegen kann und niemand ihm Wasser bringt, darf er Tayammum vollziehen.

4. Wenn jemand an einer Wunde, einem Geschwür oder Bruch leidet, oder einer Krankheit welche durch Wasser verschlimmert werden kann, und wer dabei Junub wird, darf, auf die obigen Beweise gestützt Tayammum machen. Wenn er die gesunden Teile seines Körpers mit Wasser reinigen kann, muss er dies tun und den Rest mit Tayammum.

5. Eine kranke Person, welche sich an einem Ort befindet, wo sie weder Wasser noch Sand findet, oder jemanden, der ihm eines von beiden bringen könnte, kann beten, in welchem Zustand auch immer er sich befindet und es ist ihm nicht erlaubt, das Gebet zu verschieben, wie Allah, Der Allerhöchste sagte: "So erfüllt eure Pflicht gegenüber Allah und fürchtet Ihn so sehr ihr könnt." (Surah At-Taghabun 64:16)

6. Ein von Inkontinenz Betroffener, muss zu jedem Gebet Wudu zur vorgeschriebenen Zeit vollziehen, und dabei jeglichen Urin abwaschen welcher seinen Körper verschmutzt hat. Danach soll er ein sauberes Gewand für sein Gebet anziehen, wenn das für ihn keine Last darstellt. Wenn es ihm eine Last ist, ist er nach den Worten Allahs entschuldigt: "Und er hat euch in der Religion keine schweren Umstände gelegt." (Surah Al-Hajj 22:78)

Und Seine Worte: "Allah will es euch leicht machen und er will euch die Dinge nicht schwer machen." (Surah Al-Baqarah 2:185)

Und die Worte des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam): „Wenn ich euch etwas anordne, tut es, soweit es euch möglich ist.“ (Al-Bukhari, Nr. 7288; Muslim, Nr. 1337)

Er muss sein Möglichstes tun um zu verhindern, dass sich der Urin auf seiner Kleidung, seinem Körper oder seinem Gebetsort verbreitet. Alles was Wudu ungültig macht, gilt auch für Tayammum; ebenso die Möglichkeit Wasser zu benutzen oder dessen Anwesenheit. Und Allah weiß es am besten.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawaa Islamiyyah, Band 2, S. 17-23, Daar-us-Salaam