Frage:
Ist es erlaubt, das Bittgebet (Du'a) des Reisenden ins Auto zu hängen, sodass es diejenigen, welche es noch nicht auswendig kennen, lesen können? Und was ist mit dem Bittgebet zum Beenden einer Sitzung im Raum, in dem diese stattfindet, oder mit dem, für das Betreten des Badezimmers?

Antwort:
Erstens: Tu das nicht, möge Allah dich segnen. Ich weiß von keinem der Salaf us-Salih (rechtschaffenen Vorfahren), dass er Bittgebete aufhing.

Zweitens: Strenge dich an, die Bittgebete auswendig zu lernen, da viel Baraka (Segen) darin liegt und großer Lohn darin steckt, der einen von Allah, subhanahu wa ta´ala, erwartet. Diese Bittgebete sind Mittel zur Anbetung Allahs, also ist das Auswendiglernen selbst 'Ibadah (Dienst an Allah).

Die Bittgebete (Ada'iyyah) aufzuhängen, stuft diese herab. Wenn du fürchtest, sie nicht auswendig lernen zu können, nimm sie in deiner Tasche mit oder bewahre sie im Handschuhfach auf, sodass du sie lesen kannst, wenn du es wünschst. Und lege sie an ihren Platz zurück, wenn du fertig bist.


Schaykh 'Ubayd al Jaabirii, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykes