Frage:
Was ist das Urteil darüber, Dua an diejenigen zu richten, die in den Gräbern liegen?

Antwort:
Dua hat zwei Kategorien:

Erste Kategorie: Die Dua als 'Ibadah.
Beispiele hierfür sind zum Beispiel das Gebet, das Fasten und andere 'Ibadah. Wenn jemand betet oder fastet, hat er von seinem Herrn die Befreiung von ‘Adhaab (Qualen) und das Erlangen von Ni’mah (Gaben) erbeten. Aus diesem Grund sagt Allah (sinngemäß): "Und euer Herr sprach: "Bittet Mich; Ich will eure Bitte erhören. Die aber, die zu überheblich sind, um Mir zu dienen, werden unterwürfig in Dschahannam eintreten."" (Gafir, 60)

Allah ta’ala hat die Dua als 'Ibadah bestimmt. Wer auch immer irgendeine Form von 'Ibadah an jemanden anderen richtet außer Allah, verlässt den Islam aufgrund des großen Kufr, den er damit begangen hat. Wenn jemand Ruku oder Sujud auf eine Weise verrichtet wie es Allah gebührt und dies nicht dem Erhabenen widmet, ist ein Muschrik.
Aus diesem Grund hat der Prophet sallallahu alaihi wa sallam das Verbeugen bei Begrüßungen verboten, um den Weg zum Schirk zu verhindern. Er wurde gefragt, ob es erlaubt ist, sich vor seinem Bruder zu verbeugen (bei einer Begegnung) und er sagte daraufhin „nein“. Einige Juhaal (Unwissende) verbeugen sich beim Salam-geben und dies ist ein Fehler. Diese müssen aufgeklärt und daran gehindert werden.

Zweite Kategorie: Die Dua als Bitte.
Dies ist nicht gänzlich Schirk und muss unterteilt werden:
1. Wenn derjenige, an den man die Dua (Bitte) richtet, noch am Leben ist und wenn er in der Lage ist, dies zu erfüllen, ist es kein Schirk. Zum Beispiel: Wenn jemand einen anderen um ein Glas Wasser bittet und die Person in der Lage ist, dir Wasser zu geben (,ist das Bitten kein Schirk).

Der Prophet sallallahu alaihi wa sallam sagte: „Wenn ihr um etwas gebeten werdet, dann leistet dieser Sache folge.“ (Bukhari, Muslim)

Allah sagt (sinngemäß): "Und wenn bei der Teilung die Verwandten und die Waisen und die Armen anwesend sind, so schenkt ihnen etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen." (Nisa,8)

Es ist einem Armen erlaubt, nach etwas zu bitten, denn Allah sagt (sinngemäß): "so schenkt ihnen etwas davon"

2. Wenn derjenige, den man bittet, tot ist, dann ist diese Handlung großer Schirk.
Leider glauben viele in islamischen Gemeinden, dass Gräber, in denen die Leichen schon zur Erde geworden sind, einem etwas nützen oder schaden oder die Fruchtbarkeit fördern können. Dies als erlaubt anzusehen ist schlimmer als Alkohol, Zina oder Homosexualität als erlaubt zu sehen, denn diese Personen bewilligen nicht „nur“ eine Sünde, sondern auch Kufr.

Wir bitten Allah um die Verbesserung der Lage der Muslime.


Schaikh Uthaymin, rahimahullah

1. Ausgabe von „Fatawa Arkanil Islam“