Frage:
Eine Frau macht die Wudu und dann trägt sie Henna auf ihre Haare auf und betet daraufhin. Ist ihr Gebet gültig oder nicht? Und wenn ihre Wudu erneuert werden muss, kann sie dann über das Henna (auf den Haaren) streichen oder muss sie erst ihre Haare waschen und dann Wudu für das Gebet vollziehen?

Antwort:
Das Auftragen von Henna auf die Haare hebt die Wudu nicht auf, wenn sie sich zuvor im Status der (rituellen) Reinheit befand. Wenn sie Wudu vollzieht und auf ihren Haaren befindet sich Henna oder etwas ähnliches, das die Frau braucht, dann ist es ihr erlaubt, beim Wudu darüber zu streichen.

Was Ghusl betrifft, muss sie dreimal Wasser über ihre Haare gießen und es genügt nicht, nur über die Haare zu streichen. Dies hat seine Grundlage in dem, was in Sahih Muslim von Umm Salama zitiert wird, die fragte: „O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihr Haar flechtet – sollte ich es für die Ghusl nach Janaba öffnen?‘ Er antwortete:

{لاَ، إِنَّماَ يَكْفِيْكِ أَنْ تَحْثِيَ عَلَيْهِ ثََلاَثَ حَثَيَاتٍ، ثُمَّ تُفِيْضِيْنَ عَلَيْكِ الْمَاءَ فَتَطْهُرِيْنَ}

‚Nein, es ist ausreichend für dich, sie dreimal zu übergießen, hiernach gieße Wasser über dich selbst, danach wirst du (rituell) rein sein.‘“ (Muslim 330)

Und wenn du dich nach deiner Menstruation reinigst und (dabei) dein geflochtenes Haar löst, ist es besser, gemäß anderer Ahadith, die dazu überliefert wurden. Und Allah ist der Verleiher des Erfolgs.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, Bd. 2, S. 41-42, DARUSSALAM
Fataawa al-Mar´ah – 30. Frage