Frage:
Was ist das Urteil darüber, bei der rituellen Waschung eine Stelle zu vergessen?

Antwort:
Wenn jemand nach dem Wudu merkt, dass er eine Körperstellte, die gewaschen werden muss, vergessen hat und dies nicht so lange her ist, so wäscht er die Stelle im Nachhinein und alle anderen Stellen, die danach kommen.

Beispiel: Jemand macht Wudu und vergisst dabei seinen linken Arm zu waschen. Nachdem er seine Füße gewaschen hat, fällt ihm ein, dass er seinen linken Arm nicht gewaschen hat. So sagen wir ihm: wasche deinen linken Arm, streiche (erneut) über deinen Kopf und wasche deine Füße (nochmal).

Auf diese Weise wird die Reihenfolge des Wudu eingehalten, so wie es Allah auch (sinngemäß) befiehlt: "O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln." (Surah Al-Maa’ida 5:6)

Allerdings muss er seine rituelle Waschung komplett erneuern, wenn zwischen der Waschung und dem Bewusstsein, etwas vergessen zu haben, eine längere Zeit verstrichen ist.

Beispiel: Jemand hat vergessen seinen linken Arm zu waschen und nach einer langen Zeit fällt ihm ein, dass er es vergessen hat, so muss er seine Waschung komplett erneuern, da er die Bedingung „direktes Waschen hintereinander“ nicht erfüllt. Denn es ist notwendig die Wudustellen hintereinander (ohne nennenswerten zeitlichen Abstand) zu waschen.

Allerdings ist anzumerken, dass jemand seine Zweifel ignorieren sollte. Wenn sich jemand gegen Ende der Waschung nicht sicher ist, ob er seinen Mund ausgespült hat, so ignoriert er diesen Zweifel, fährt (mit der Waschung) fort und verrichtet sein Gebet. Es gibt (in diesem Fall) kein Hindernis für das Verrichten des Gebets.
Bei einer 'Ibadah ignoriert man die Zweifel, die im Nachhinein auftreten. Ansonsten würden wir die Tür für Waswasa (Einflüsterungen des Schaitan) öffnen. Jeder würde an seiner 'Ibadah zweifeln. Die Tatsache, dass man seine Zweifel ignorieren muss und sich nicht damit beschäftigen muss, ist eine Barmherzigkeit Allahs. Wenn man sich bei der Waschung allerdings sicher ist, dass man eine Stelle vergessen hat, so muss man dies nachholen. Und Allah weiß es am besten.


Schaikh Uthaymin, rahimahullah

1. Ausgabe von „Fatawa Arkanil Islam“, Frage Nummer 139


 

‘Umar ibn al-Khattaab (radiya-llahu anhu) sagte:

{أَنَّ رَجُلًا تَوَضَّأَ فَتَرَكَ مَوْضِعَ ظُفُرٍ عَلَى قَدَمِهِ فَأَبْصَرَهُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَقَالَ: ارْجِعْ فَأَحْسِنْ وُضُوءَكَ، فَرَجَعَ ثُمَّ صَلَّى}

„Ein Mann verrichtete Wudu’ und ließ eine Stelle in der Größe eines Fingernagels an seinem Fuß aus. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sah dies und sagte: ‚Gehe zurück und verrichte deine Wudu richtig.‘ Also ging er zurück und betete danach.” (Muslim 359)

An-Nawawi (rahimahullah) sagte, während er diesen Hadith kommentierte: „Dieser Hadith demonstriert, dass wenn eine Person einen kleinen Fleck an den Stellen, die gereinigt werden müssen, auslässt, dann ist seine Reinigung nicht gültig und dies ist etwas, worüber die Gelehrten sich einig sind … Dieser Hadith zeigt auch an, dass wenn jemand irgendeinen Teil seines Körpers nicht wäscht und sich außerhalb von Unwissenheit reinigt, seine Reinigung nicht gültig ist.“ (Scharh Muslim)


Frage:
Wenn ich beim Verrichten der Wudu einen kleinen Teil dessen, was während der Wudu gewaschen werden muss vergesse, und mich dann genau nachdem ich Wudu verrichtet habe erinnere, sollte ich Wudu wiederholen oder ist es ausreichend, nur diesen ausgelassenen Teil zu waschen?

Antwort:
Die korrekte Reihenfolge ist eine der Bedingungen der Wudu, damit sie gültig ist. Wenn eine Person beim Verrichten der Wudu vergisst, einen Teil ihres Körpers, der gewaschen werden muss, zu waschen, auch wenn es nur ein kleiner Teil davon ist, und wenn dies während dem Verrichten der Wudu passiert und wenn die Spuren des Wassers noch auf ihrem Körper und noch nicht getrocknet sind, dann muss sie nur das waschen, was sie vergessen hat und was danach kommt.
Aber wenn sie sich erinnert, dass sie einen Teil der Glieder, die gewaschen werden müssen, vergessen hat zu waschen, nachdem ihr Körper trocken wurde oder wenn sie sich daran erinnert, während sie betet oder danach, dann muss sie seine komplette Wudu widerholen und sie muss ebenso ihr Gebet widerholen, weil es keine Kontinuität in ihrem Fall gab und eine lange Zeit vergangen war, seitdem sie ihr Wudu beendet hatte.
Allah hat befohlen, alle Pflichtteile des Körpers bei der Wudu zu waschen; wenn er deshalb einen Teil auslässt, auch wenn dieser klein ist, dann ist es so, als ob er kein Wudu verrichtet hätte.

Und mit Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen Allahs auf dem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baaz, ‘Abd al-‘Aziz Aal al-Schaykh, Bakr Abu Zayd)

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah: al-Majmuu‘ah al-Thaaniyyah, 6/92