Frage:
Was ist ihre Meinung bezüglich dem Bewegen des Zeigefingers, beim Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen, während man Du'aa (Bittgebet) macht?

Antwort:
Meiner Meinung nach ist dies eine Sunnah, die auf dem Hadith von Waa’il ibn Hajar (welcher als authentisch eingestuft wurde) basiert. Darin gibt es die Erlaubnis, die rechte Hand auf das rechte Knie zu legen, genauso wie sie während des Taschahhud platziert wird. Und ich habe eine Referenz dazu von den Leuten des Wissens, nämlich von Ibn al-Qayyim, wie es in 'Zaad al-Ma’aad' vorkommt. Er zeigte deutlich, wie man die zwei Hände, zwischen den zwei Niederwerfungen, auf die entsprechenden Oberschenkel platziert, genauso wie man dies während des Taschahhud handhabt.
Es wird dann gesagt, dass nichts in der Sunna des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) davon erwähnt wird, dass er seine Hände auf den Schenkeln platziert, während sie dabei geöffnet sind. Was die linke Hand angeht, so ist es klar von der Sunnah, dass sie auf dem linken Oberschenkel liegt und dabei geöffnet ist. All dies ist also erlaubt.

Dies sind zwei Arten, jedoch gibt es da etwas, das erwähnt werden muss: Wann zeigen wir mit dem rechten Zeigefinger nach oben - ist dies fortwährend während des Taschahud oder während dem Ausruhen, zwischen den zwei Niederwerfungen?
Die Antwort ist: Das was mich von der Sunnah erreicht hat, ist, dass man damit während des Dhikr aufzeigt. Also bewegt ihn die Person, indem sie ihn (den Finger), während des Dhikr nach oben zeigt. Und angemessen ist es dabei, die Bitte an Allah zu richten, welches Seine Erhabenheit anzeigt und dies ist, was für mich in dieser Angelegenheit offensichtlich ist.


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Mu’aasirha, Seite 393