Frage:
Nachdem meine Periode vorüber war und ich Ghusl vollzogen hatte, sah ich einige Tropfen Blut. Muss ich Ghusl wiederholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn deine reguläre Periode vorüber war und das, was du gesehen hast, gelblich oder bräunlich war, dann muss du es nicht weiter beachten. Vielmehr solltest du fasten und beten, aufgrund des Hadith von Umm Atiyya (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die sagte: „Wir pflegten gelblichen oder bräunlichen Ausfluss, der auftrat, nachdem wir rein wurden, als nichts zu betrachten.“ (Al-Bukhari, 1/426) Dies gilt, wenn die Periode vorüber war.
Doch wenn der gelbliche oder bräunliche Ausfluss während der Zeit der Menstruation erscheint, dann ist er Bestandteil der Periode. Wenn die Periode beispielsweise sieben Tage andauert und am fünften Tag die Blutung stoppt und die Frau einen gelblichen oder bräunlichen Ausfluss bemerkt, dann ist dies Teil ihrer Periode und sie sollte nicht beten oder fasten.
Wenn das, was du beschreibst, jeden Monat geschieht, dann solltest du erst dann Ghusl vollziehen, wenn es aufhört und du siehst, dass du rein bist. Wenn die Tropfen nur sehr wenige sind und es nicht jeden Monat geschieht, sondern nur manchmal, und es kein reines Blut ist, sondern gelblich oder bräunlich, dann zählt dies als Nichts und du musst den Ghusl nicht wiederholen. Wenn es da ist, ist es das Gleiche, als wenn es nicht da wäre – vollziehe den Ghusl, wenn du siehst, dass du rein bist.
Und Allah weiß es am besten.
Fatawa ash-Shaikh Abd-Allah Humaid, S. 52