Frage:

  • Was sollen die Menschen tun, deren Tag 21 Stunden dauert? Sollen sie die Zeit zum Fasten berechnen?
  • Was sollen diejenigen tun, deren Tag sehr kurz ist und diejenigen, deren Tag und Nacht jeweils sechs Monate dauert? Wie sollen sie das Gebet verrichten und wie fasten?

Antwort:
Diejenigen, deren Nacht und Tag zusammen 24 Stunden ergibt, müssen an diesem Tag fasten, sei der Tag lang oder kurz und es wird von ihnen angenommen, selbst wenn der Tag sehr kurz ist.
Aber diejenigen, bei denen die Nacht und der Tag länger als dies ist, wie, wenn er sechs Monate lang ist, müssen die Zeit für das Fasten und das Gebet berechnen. Denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) ordnete an, was am Tage von Al-Masih ad-Dajjal getan werden muss, welcher ein Jahr, einen Monat und eine Woche dauern wird. Die Zeiten für das Gebet müssen dann ausgerechnet werden.

Die Ratsversammlung der höchsten Gelehrten im Königreich prüfte diese Angelegenheit und stellte den folgenden Bericht Nr. 61, datiert am 12/4/1398 A.H. aus:
Möge Allah uns Erfolg geben, und mögen das Heil Allahs und der Frieden auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Die Ratsversammlung der höchsten Gelehrten hat in ihrer 12. Runde, in Riyadh in den ersten Tagen des Rabi` Al-Akhir, 1398 A.H, den Brief Seiner Exzellenz, des Generalsekretärs der Muslim World League in Makkah Al-Mukarramah Nr. 555, datiert 16/1/1398 A.H. überprüft. Er beinhaltet das, was im Brief des Vorsitzenden der islamischen Gemeinschaft der Stadt Malu in Schweden erwähnt wurde. Er sagt aus, dass gemäß der geographischen Lage der Skandinavischen Länder, der Tag im Sommer sehr lang und im Winter sehr kurz ist. Die Sonne geht im Norden der Länder im Sommer nicht unter und das Gegenteil passiert im Winter.
Die Muslime dort fragen, wie sie das Gebet verrichten sollen und wie sie im Ramadan fasten sollen. Seine Exzellenz hofft, dass Sie eine Fatwa diesbezüglich abgeben können, um ihnen diese Information zukommen zu lassen.

Die Ratsversammlung hat auch überprüft, was das Ständige Komitee vorbereitet hat und die anderen Ansichten der Gelehrten diesbezüglich. Nachdem die Anfrage bearbeitet wurde, entschied die Ratsversammlung folgendes:

Erstens:

Wer in einem Land lebt, wo Menschen die Nacht vom Tag unterscheiden können, durch das Aufgehen und dem Untergehen der Sonne, selbst wenn ihr Tag im Sommer sehr lang ist und im Winter sehr kurz, so ist er verpflichtet, die fünf Pflichtgebete zu den Zeiten, die in der Schari’ah bekannt sind, zu verrichten, wegen der allgemeinen Bedeutung der Qur’aan-Aayaat, in welchen Allah (ta'ala) sagt:

{أَقِمِ الصَّلَاةَ لِدُلُوكِ الشَّمْسِ إِلَىٰ غَسَقِ اللَّيْلِ وَقُرْآنَ الْفَجْرِ ۖ إِنَّ قُرْآنَ الْفَجْرِ كَانَ مَشْهُودًا}

„Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel der Nacht, und (auch) die (Quran-)Lesung (in) der Morgendämmerung. Gewiss, die (Quran-)Lesung (in) der Morgendämmerung wird (von den Engeln) bezeugt.“ (Surah Al-Israa 17:78)

Und Er (ta'ala) sagt:

{إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا}

„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:103)

Im authentischen Hadith von Buraydah (radiya-llahu anhu) fragte ein Mann nach den Zeiten des Salah, und der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) antwortete ihm:

{صلى معنا هذين يعني اليومين، فلما زالت الشمس أمر بلالاً فأذن، ثم أمره فأقام الظهر، ثم أمره فأقام العصر والشمس مرتفعة بيضاء نقية، ثم أمره فأقام المغرب حين غابت الشمس. ثم أمره فأقام العشاء حين غاب الشفق. ثم أمره فأقام الفجر حين طلع الفجر.
فلما أن كان اليوم الثاني أمره فأبرد بالظهر، فأنعم أن يبرد بها، وصلى العصر والشمس مرتفعة أخرها فوق الذي كان، وصلى المغرب قبل أن يغيب الشفق، وصلى العشاء بعدما ذهب ثلث الليل، وصلى الفجر فأسفر بها, ثم قال: أين السائل عن وقت الصلاة؟ فقال الرجل: أنا يا رسول الله. قال: وقت صلاتكم بين ما رأيتم}

„Verrichte das Gebet mit uns an den folgenden zwei (Tagen).“ Als die Sonne verschwand, befahl er Bilal, den Adhaan zu rufen, dann befahl er ihm die Iqaamah für das Dhuhr zu rufen. Er befahl ihm die Iqaamah für das `Asr zu rufen, als die Sonne noch hoch stand und weiß und klar war. Dann befahl er ihm die Iqaamah für das Maghrib zu rufen, nachdem die Sonne untergegangen war. Dann befahl er ihm, die Iqamah für das `Ischaa' zu rufen, nachdem die Dämmerung verschwunden war.
Dann befahl er ihm die Iqamah für das Fajr zu rufen, nachdem die Morgendämmerung (Fajr) angebrochen war. Am zweiten Tag ordnete er ihm (Bilal) an, das Zhuhr zu verzögern, bis die schlimmste Hitze vorbei war und er verzögerte es ziemlich lang. Er betete das `Asr als die Sonne hoch stand, indem er es verzögerte, bis er es jenseits der Zeit, welche er am Tag davor verrichtet hatte, verzögerte. Er betete das Maghrib bevor die Abenddämmerung verschwand und er betete das `Ischaa', nachdem ein Drittel der Nacht verstrichen war. Und er betete das Fajr, als es schon hell wurde. Danach sagte er: ‚Wo ist der nach den Zeiten des Gebets Fragende?‘ Der Mann sagte: ‚Ich, oh Gesandter Allahs.‘ Er (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Die Zeiten eures Gebets liegen zwischen dem, was du gesehen hast‘.“ (Sahih-Bukhari; Sahih-Muslim, Buch über Moscheen u. Plätze für das Salah, Kapitel über Gebetszeiten, Nr. 613)

Es wird auch von `Abdullah ibn `Amr ibn Al-`Aas berichtet dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{وقت الظهر إذا زالت الشمس، وكان ظل الرجل كطوله ما لم يحضر العصر. ووقت العصر ما لم تصفر الشمس. ووقت صلاة المغرب ما لم يغب الشفق، ووقت صلاة العشاء إلى نصف الليل الأوسط. ووقت صلاة الصبح من طلوع الفجر ما لم تطلع الشمس. فإذا طلعت الشمس، فأمسك عن الصلاة، فإنها تطلع بين قرني شيطان}

„Die Zeit für das Dhuhr beginnt, wenn die Sonne den Zenit überschritten hat und der Schatten eines Mannes der Länge seiner Höhe entspricht, bis die Zeit für das `Asr anbricht. Die Zeit für das `Asr dauert an, bis die Sonne sich gelb färbt. Die Zeit für das Maghrib-Salah dauert an, bis die Abenddämmerung schwindet. Die Zeit für das `Ischaa’-Salah dauert bis zur Hälfte der Nacht an. Die Zeit für das Subh-Salah (d.h. Fajr) dauert bis zum Beginn der Vordämmerung an, solange die Sonne noch nicht begonnen hat aufzugehen. Wenn der Sonnenaufgang beginnt, dann unterlasst das Gebet, denn sie geht zwischen den zwei Hörnern des Schaytaan auf.“ (Sahih-Muslim, Buch über Moscheen u. Plätze für das Salah, Kapitel über Gebetszeiten, Nr. 612)

Es gibt andere Ahadith, welche in Wort und Tat die Zeiten der fünf täglichen Gebete definieren, ohne einen Unterschied zwischen der Länge oder Kürze der Tageslänge zu machen, so lange die Zeiten des Salah durch die Zeichen bestimmt werden können, welche der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) erklärt hat.

Dies wurde überliefert um die Zeiten des Salah zu bestimmen. Bezüglich der Zeiten für das Fasten im Ramadan, so muss der Mukallaf (der Geschlechtsreife und Verstand Besitzende, daher für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird) sich des Essens, Trinkens und allem anderen, welches das Fasten bricht, an jedem Tag des Monats jeweils vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang in seinem Land enthalten, so lang der Tag von der Nacht in seinem Land unterschieden werden kann und die Gesamtstundenzahl von Tag und Nacht 24 Stunden enthält. Auf diese Weise wird es ihm erlaubt sein, in der Nacht, auch wenn sie kurz ist, zu essen, zu trinken und Geschlechtsverkehr und dergleichen zu haben. Die Shari`ah wird für alle Menschen in allen Ländern angewandt. Allah (ta'ala) sagt:

{وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ}

„und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Surah Al-Baqarah 2:187)

Wenn eine Person nicht in der Lage ist, den ganzen Tag zu fasten, weil er zu lang ist, oder weil sie von Zeichen erkennen kann, oder durch Erfahrung oder durch den Rat eines vertrauenswürdigen, qualifizierten Arztes, oder weil sie denkt, dass das Fasten den Tod bei ihr verursachen könnte, sie schwer krank machen könnte oder ihre Genesung von der Krankheit verzögern würde, dann sollte sie ihr Fasten brechen und die verpassten Tage in einem andern Monat nachholen. Allah (ta'ala) sagt:

{فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ ۖ وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ}

„Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ (Surah Al-Baqarah 2:185)

Er (ta'ala) sagt auch:

{لَا يُكَلِّفُ اللَّـهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا}

„Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ (Surah Al-Baqarah 2:286)

{هُوَ ...َمَا جَعَلَ عَلَيْكُمْ فِي الدِّينِ مِنْ حَرَجٍ}

„Er hat … euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Surah Hajj 22:78)

Zweitens:

Die Person, welche in einem Land lebt, wo die Sonne im Sommer nicht untergeht und die Sonne im Winter nicht aufgeht, oder wenn sie in einem Land lebt, wo der Tag und die Nacht 6 Monate dauern, sie soll ihre fünf täglichen Gebete alle 24 Stunden verrichten, und ihre Zeiten ausrechnen, basierend auf dem nahest gelegenen Land, wo die Zeiten des Salah unterschieden werden, wegen dem, was im Hadith über die Israa' (Nachtreise) und Mi`raaj (Himmelfahrt) berichtet wurde, wo Allah (ta’ala) dieser Ummah 50 Gebete für jeden Tag und Nacht zur Pflicht macht und der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seinen Herrn anhaltend bat, sie zu reduzieren, bis Er sagte:

{يا محمد إنهن خمس صلوات كل يوم وليلة. لكل صلاة عشر فذلك خمسون صلاة}

„Oh Muhammad, es sind fünf Salawaat jeden Tag und jede Nacht. Jedoch wird jedes Salah verzehnfacht, so sind es 50 Salah (d.h. im Lohn).“ (Muslim, Buch: Al-Imaan, Kapitel: Die Israa' des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), Nr. 162)

Es wurde berichtet, dass Talhah ibn `Ubaydullah (radiyaAllahu anhu) sagte:

{جاء رجل إلى رسول الله صلى الله عليه وسلم من أهل نجد ثائر الرأس، نسمع دوي صوته ولا نفقه ما يقول، حتى دنا من رسول الله صلى الله عليه وسلم فإذا هو يسأل عن الإسلام. فقال رسول الله صلى الله عليه وسلم:  خمس صلوات في اليوم والليلة. فقال: هل علي غيرهن؟ فقال: لا، إلا أن تطوع}

„Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam), (er war) von den Leuten des Najd mit aufgewühltem Haupt; wir hörten seine Stimme, aber konnten nicht verstehen, was er sprach, bis er sich dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) nah zuwandte, so dass wir wussten, dass er ihn über den Islam befragte. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Fünf Salawaat am Tag und in der Nacht (24 Stunden).“ Er (der Mann) fragte: „Gibt es noch mehr (Gebete)?“ Er (sallallahu alayhi wa sallam) antwortete: „Nein, außer freiwillig.“ (Al-Bukhary, Buch: Al-Imaan, Kapitel: Zakah ist eine der Säulen des Islaam, Nr. 46; Muslim, Buch: Al-Imaan, Kapitel: Salawaat sind eine der Säulen des Islaam über Al-Imaan, Nr. 11)

Es wurde authentisch berichtet, dass Anas ibn Malik (radiyaAllahu anhu) sagte:

{نهينا أن نسأل رسول الله صلى الله عليه وسلم عن شيء فكان يعجبنا أن يجئ الرجل من أهل البادية العاقل فيسأله ونحن نسمع. فجاء رجل من أهل البادية فقال: يا محمد أتانا رسولك فزعم أنك تزعم أن الله أرسلك. قال: صدق … إلى أن قال: وزعم رسولك أن علينا خمس صلوات في يومنا وليلتنا. قال: صدق، قال: فبالذي أرسلك, آلله أمرك بهذا? قال: نعم }

„Uns wurde verboten, den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) über (sinnlose) Dinge zu befragen, deshalb mochten wir es, wenn ein kluger Mann der Wüstenleute (Beduine) kam, um ihn zu befragen, so dass wir zuhören konnten. So fragte ein Mann der Wüstenleute: „O Muhammad, dein Gesandter kam zu uns und erzählte uns, dass du behauptest, dass Allah dich gesandt hat." Er sagte: „Richtig ...“ bis dahin, wo er (der Beduine) sagte: „Und dein Gesandter forderte von uns (das Verrichten der) fünf Gebete am Tag und in der Nacht.“ Er (der Prophet, sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Richtig.” Er (der Beduine) sagte: „Bei Dem, Der dich gesandt hat, hat Allah dir dies befohlen?” Er antwortete: „Ja." (Muslim, Buch: Al-Imaan, Kapitel: Die Frage über Säulen des Islaam, Nr. 12)

Ferner wird authentisch berichtet, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) seinen Gefährten über Al-Masih ad-Dajjaal berichtete, woraufhin sie sagten:

{ما لبثه في الأرض؟ قال: أربعون يوما; يوم كسنة، ويوم كشهر، ويوم كجمعة، وسائر أيامه كأيامكم فقيل: يا رسول الله, اليوم الذي كسنة أيكفينا فيه صلاة يوم؟ قال: لا، اقدروا له قدره}

„Wie lang wird er auf Erden verweilen?” Er antwortete: „Vierzig Tage; ein Tag (so lang) wie ein Jahr, ein Tag (so lang) wie ein Monat, ein Tag (so lang) wie eine Woche und die restlichen Tage werden wie eure Tage sein.“ Er sagte: „O Gesandter Allahs, an dem Tag, (der solange ist) wie ein Jahr, werden Gebete eines Tages an ihm für uns ausreichen?“ Er antwortete: „Nein. Berechnet dessen (des Gebetes) Zeit.“ (Muslim, Buch: Die Fitan und Zeichen der Stunde, Kapitel: Der Dajjal und seine Merkmale, Nr. 2937)

Er sah diesen Tag, welcher ein Jahr dauern wird, nicht als einen Tag, an dem es ausreichen würde, fünf Gebete zu verrichten, an. Vielmehr verordnete er, fünf tägliche Gebete alle 24 Stunden zu verrichten, und befahl ihnen, sie zu ihren fälligen Zeiten zu verrichten, basierend auf den Zeiten eines normalen Tages in ihrem Land.

Die Muslime in dem Land, welche anfragten, wie die Zeiten des Salah zu definieren sind, sollten ihre Zeiten berechnen, gemäß dem Land, welches ihrem am Nächsten liegt, und in welchem die Nacht vom Tag unterschieden wird und die Zeiten für die täglichen fünf Gebete durch die, in der Schari’ah festgelegten Zeichen in 24 Stunden erkannt werden können.

Ebenso müssen sie das Fasten im Monat Ramadan einhalten und sollten den Beginn und das Ende des Ramadan berechnen und die Zeiten des Fastenbeginns und Fastenendes jeden Tages und die Zeiten des Beginns der Morgendämmerung (Fajr) und des Sonnenuntergangs (Maghrib) von jedem Tag des nächst gelegenen Landes, wo die Nacht vom Tag unterschieden werden kann und zusammen 24 Stunden beträgt. Dies ist wegen dem Hadith des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) über Al-Masih ad-Dajjaal, den wir oben erwähnt haben, in welchem er seinen Sahaba befahl, die Zeiten des Salah zu berechnen. Es gibt diesbezüglich keinen Unterschied zwischen Sawm (Fasten) und Salah (Gebet).

Und Allah herrscht über den Erfolg. Mögen Allahs Heil sei auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten.


Rat der Senior-Gelehrten

Ibn Baaz Fataawa; veröffentlicht in einem Buch Seiner Eminenz mit dem Titel „Tuhfah al-Ikhwaan“, S. 164