Frage:
Ist es zulässig, das Salah vor der vorgeschriebenen Zeit zu verrichten?

Antwort:
Allah sagt: {إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا}
"Wahrlich, das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Mu'minin eine Pflicht." (Surah Al-Nisa 4:103)

Gemäß dem Konsens der Muslime ist das Gebet, welches vor seiner festgesetzten verrichtet wurde, ungültig.

Falls eine Person das Gebet vor seiner (vorgeschriebenen) Zeit verrichtet (gilt folgendes):

  • Wenn er es absichtlich tut, dann ist das Gebet ungültig, und er ist nicht frei von Sünde.
  • Wenn es nicht absichtlich getan wurde, und er es tat, weil er gedacht hat, dass es die Zeit ist, in der das Gebet angefangen hat, dann ist es keine Sünde, und sein Gebet wird als nafilah angesehen, aber er muss es wiederholen, weil eine der Bedingungen des Gebets ist, dass es zum richtigen Zeitpunkt verrichtet werden muss.


Shaykh Salih al-'Uthaymin, rahimahullah

Siehe ‚Al-Sharh al-Mumti‘, 2/88


Frage:
Was ist das Urteil darüber, dass die Gemeinschaft das Gebet vor der regulären Zeit verrichtet. Wie beispielsweise das Morgengebet?

Antwort:
Wenn die Zeit des Gebetes noch nicht eingetroffen ist, dann gibt es kein Gebet. Das Eintreffen des Morgengebetes ist dann, wenn der weiße Faden am Himmel erscheint. Was denjenigen angeht, der vor dieser Zeit betet, dessen Gebet ist ungültig und er muss es nachholen. Wer dies (das verfrühte beten) absichtlich tut, dessen Sünde ist noch gewaltiger. Das Eintreten der Zeit ist eine Bedingung des Gebetes. Das bedeutet, dass das Gebet desjenigen, der vor der vorgeschriebenen Zeit betet ungültig ist.

Schaykh Ali ar-Razihi, hafidhahullah
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes
Eine Frage aus dem Telelink "Ramadan" in der Schweiz Juli 2014.
Übersetzt von Mosa Khalaf