Frage:
Ist das Bewegen des Verstorbenen Richtung Qibla (Gebetsrichtung zur Ka’bah hin) im Grab eine Sunnah, oder mustahabb (wünschenswert)? [1]

Antwort:
Es ist gemäß dem folgenden Hadith zulässig, indem es heißt: „Die Ka’bah ist eure Qibla, egal ob in eurem Leben oder nach eurem Tod.“ (Sunan Abu Dawud, Buch über das Vermächtnis, Nr. 2874)

Die Leiche sollte auf der rechten Körperseite, Richtung Qibla, gerichtet werden.
 
Frage:
Ich habe in einem Friedhof meines Landes bemerkt, dass einige Gräber, neue und alte, nicht in Richtung der Qibla gerichtet sind. Es gibt einige Gräber, die noch nicht besetzt sind. Was ist das Urteil darüber? Möge Allah sie belohnen! [2]
 
Antwort:
Es ist vorgeschrieben, den toten Körper Richtung Qibla zu richten, gemäß der Aussage des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) über die Ka’bah: „Es ist eure Qibla, egal ob in eurem Leben oder nach eurem Tod.“ (Sunan Abu Dawud, Buch über das Vermächtnis, Nr. 2874)

Die Grabausgräber und die Muslime im Allgemeinen sollten gemäß dem erwähnten Hadith auf diese Sache achten.

Möge Allah die Muslime zu allen Formen der Güte rechtleiten!
 

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
 
alifta.net> Kategorie: Buch über Begräbnisse>Tragen und Vergraben des Verstorbenen; Band Nr. 13, Seite 193-194



[1] Eine Frage, die dem Komitee von der Schaqra‘-Wohltätigkeitsorganisation gestellt wurde.
[2] Veröffentlicht vom arabischen Magazin 'Rabi‘ ath-Thani', 1412 n. H.