Frage:
Eine Person hat in seinem Leben weder gefastet, noch gebetet, und machte Opfergaben für Jinn und Bäume, als wären sie Götzen; Er starb in diesen Umständen.
Ist es für seine Verwandten zulässig, in seinem Namen die Hajj (Pilgerfahrt) zu vollziehen, oder Allah darum zu bitten, ihm zu verzeihen?

Antwort:
Wer im in der Frage beschriebenen Zustand stirbt, wird als Muschrik (Götzendiener) betrachtet, der großen Schirk gegangen hat. Es ist weder zulässig, in seinem Namen die Hajj zu vollziehen, noch für ihn um Vergebung zu bitten.

Allah (subhana wa ta’ala) sagt: „Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klargeworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden.“ (Surah At-Taubah 9:113)

Es wurde berichtet, dass Abu Hurayra (radia-llahu anhu) sagte: „Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Ich bat meinen Herrn um die Erlaubnis, für meine Mutter um Vergebung zu beten, doch Er erteilte sie mir nicht. Ich bat Ihn um die Erlaubnis, ihr Grab besuchen zu dürfen, und Er erteilte sie mir.‘“ (Muslim, Nr. 976)


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