Frage:
Es ist bekannt, dass es nicht zulässig ist, Menschen in Moscheen zu begraben und das Gebet in einer Moschee die ein Grab beinhaltet, nicht zulässig ist. Wie verhält es sich mit den Gräbern des Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam) und seinen zwei Gefährten (Abu Bakr und Umar radiAllahu anhum) in Al-Masjid An-Nabawi?
 
Antwort:
Es ist authentisch berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: "Der Fluch Allahs ist auf den Juden und Christen, die die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten machten." (Al-Bukhari Nr. 1330 & Muslim Nr. 531, An-Nasa'i Nr. 704, Ahmad 5: 204 und Al-Muwatta Nr. 85)

Es ist auch authentisch berichtet, dass Aischa erwähnt hat, dass Umm Salamah und Umm Habibah, beide dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) über eine Kirche erzählten, die sie in Abessinien (Äthiopien) gesehen haben, welche Bilder beinhaltet. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Jene Leute haben immer, wenn ein frommer Mann unter ihnen starb, eine Gebetsstätte auf seinen Grab gebaut und in ihnen (den Gebetsstätten) diese Bilder aufgehängt. Diese sind die schlimmsten Kreaturen vor Allah.“ (AI-Bukhari Nr. 427, 434, 1341, Muslim Nr. 528, An-Nasa'i Nr. 705 und Ahmad 6)

Jundub Bin Abdullah Al-Bajali sagte: „Ich hörte den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: ‚Ich erkläre vor Allah, dass ich keinen engen Freund (Khalil) unter euch habe. Allah hat mich als nahen Freund genommen, wie er auch Ibrahim als nahen Freund hatte. Falls ich mir einen engen Freund von meiner Umma nehmen würde, dann würde ich Abu Bakr zum engen Freund erwählen. Nehmt euch in Acht! Diejenigen, die vor euch kamen pflegten es, die Gräber ihrer Propheten und rechtschaffenen Leute als Gebetsstätte zu nutzen. Nehmt euch in Acht! Nehmt niemals Gräber für Moscheen, denn ich verbiete euch dies zu tun.“ (Muslim Nr. 532, Al-Hakim 2: 550)

Imam Muslim überliefert, dass Jabir (radiAllahu anhu) berichtete, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) verbot, die Gräber zu bepflastern, auf ihnen zu sitzen, oder das Errichten von Bauwerken über ihnen. (Muslim Nr. 970) [1]

All diese authentischen Überlieferungen signifizieren das Verbot des Bauens von Moscheen auf Gräbern. Diejenigen, die es tun sind verflucht. Diese Überlieferungen zeigen auch das Verbot der Errichtung von Bauwerken auf Gräbern, Kuppeln auf ihnen zu bauen, oder sie zu bepflastern. Dies wird als Mittel zu Schirk (Vielgötterei) betrachtet, sowie als Anbetung der Leute in diesen Gräbern neben Allah.

Dies geschah in der Vergangenheit und geschieht in der Gegenwart. Es obliegt dem Muslim, wo immer er auch sein mag, sich von dem in Acht zu nehmen, wovor der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) gewarnt hat und zwar das Konstruieren von Bauten, Moscheen oder Kuppeln auf Gräbern und sie zu bepflastern, beleuchten oder andere Dinge, die der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) verboten hat.

Sie (die Muslime) sollten sich nicht von dem leiten lassen, was viele andere tun, denn der Muslim muss zu jeder Zeit nach der Wahrheit streben und nach dem Handeln, was ihn erreicht (an Wissen). Die Wahrheit kann durch den Beweis aus dem Buch (Quran) und der Sunnah gefunden werden, nicht durch Taten oder Ansichten der Menschen.

Weder der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam), noch seine Gefährten (radiAllahu anhum) wurden in einer Moschee begraben, sondern sie wurden in Aischas (radiAllahu anha) Kammer vergraben.

Als jedoch die Masjid während der Regierungszeit von Al-Walid Ibn Abdul-Malik vergrößert wurde (aufgrund dessen, dass sie mit der Ausbreitung des Islam zu klein wurde), wurde die Kammer in die Masjid mit einbezogen, am Ende des ersten Jahrhunderts n.H. (Anfang 8. Jh. n. Chr.).
Diese Handlung fällt nicht unter das Urteil eines Begräbnisses in der Masjid, denn weder der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam), noch seine Gefährten wurden in die Masjid transferiert. Es war lediglich die Kammer in der sie vergraben waren, welche aufgrund von Ausweitung in die Masjid mit eingebunden wurde.

Daher sollte dies niemand als einen Beweis oder ein Argument für die Zulässigkeit der Errichtung von Bauwerken oder Moscheen auf Gräbern, oder Menschen darin (in Moscheen) zu vergraben, verwenden, wie in der oben erwähnten authentischen Überlieferung, die dieses verbietet. Darüber hinaus ist Al-Walid nicht als Argument gegen die etablierte Sunnah des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) zu verwenden.

Es ist Allah, der Erfolg gewährt.


Schaykh Abdulaziz Ibn Baz, rahimahullah
 
Fataawa Islamiyyah, Band 1, Das Buch des Glaubensbekenntnisses, 3. Frage
 

Zusatz:
Imam Asch-Schafi’i sagte: „Ich sah die Gelehrten in Mekka anbefehlen, dass zu zerstören, was (auf Gräbern) gebaut wurde.“ (Nayl al-Awtaar, 4/132, die Ansicht von Asch-Schafi'i wird in Al-Umm 1/277 erwähnt)

Es wurde berichtet dass Abul Hayaaj Al-Asadi sagte: „Ali Ibn Abi Talib sagte zu mir: ‚Soll ich euch nicht mit denselben Anweisungen aussenden, wie der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) mich aussandte? `Lasst kein Bild (auch Statue) ohne es zu entstellen und hinterlasst kein erhobenes Grab ohne es zu entebnen. ‘“ (Sahih Muslim 969)

Imam Asch-Schawkani sagte: „Die Phrase: ‚Hinterlasst kein erhobenes Grab ohne es zu entebnen‘ bedeutet, dass es die Sunnah ist, dass ein Grab nicht zu hoch sein sollte und es sollte nicht zwischen den (Gräbern der) tugendhaften und denjenigen, die nicht tugendhaft waren, zu unterscheiden sein.

Es scheint haram zu sein, Gräber höher zu bauen als es erlaubt ist. Dies ist eindeutig von den Gefährten von Imam Ahmad und Imam Asch-Schafi’i und Imam Malik festgelegt.
Die Ansicht, dass es nicht haram ist, aufgrund (der Argumentation,) dass die früheren und späteren Generationen, die diese Handlung machten, nicht verurteilt wurden, wie Imam Yahya und Imam Al-Mahdi in Al-Ghayth schrieben, ist nicht korrekt, denn alles was man darüber berichten kann, ist, dass sie geschwiegen haben; und das Schweigen gilt nicht als Beweis, wenn es mit Angelegenheiten zu tun hat, die nicht eindeutig sind. Und das Verbot über das Erheben der Gräber ist nicht eindeutig.

Das erheben der Gräber, welches in dem Hadith erwähnt wurde, beinhaltet insbesondere die Kuppeln und Heiligenstätten, die auf ihnen gebaut wurden und das Benutzen von Gräbern als Gebetsplätze. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) verfluchte diejenigen, die das tun.“ (Nayl Al-Atwaar 4/130)

Es wurde von Kathir Ibn Zayd Al-Madani berichtet, dass Al-Muttalib sagte: „Als Uthman Ibn Maz’un starb, wurde seine Totenbahre gebracht und er wurde vergraben, dann befahl der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) einem Mann, ein Gestein zu bringen, doch dieser war nicht in der Lage es zu tragen. Also stand der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) auf und krempelte seine Ärmel hoch.
Derjenige, der mir dies vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) überlieferte, sagte mir, dass er das Weiße der Arme des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sehen konnte, als er die Ärmel krempelte. Dann trug er es (das Gestein) und platzierte es auf die Spitze (des Grabes), und sagte: ‚Daran werde ich das Grab meines Bruders erkennen und ich kann diejenigen, die aus meiner Familie sterben, neben ihm vergraben‘“. (Abu Dawud 3206)

Die Isnad (die Kette der Überlieferer) dieses Hadith wurde von Al-Hafiz Ibn Hajar in Al-Talkhis Al-Habir 2/133 als Hasan [2] klassifiziert.

Ibn Qudamah sagte: „Es ist nicht falsches daran, ein Grab mit einem Stein oder einem Stück Holz zu markieren. Es ist nichts falsches daran, dass man ein Grab markiert, sodass man weiß, wo es sich befindet. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) markierte das Grab von Uthman Ibn Maz’un.“ (Al-Mughni, 2/191)

 

[1]  Imam Ash-Shawkani sagte: „Die Phrase: ‚Errichten von Bauwerken über sie‘ zeigt an, dass es haram ist, irgendetwas über ein Grab zu bauen.“
[2] Hasan = „Gut“. Ahadith sind Überlieferungen des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam), die sowohl inhaltlich als auch mit Hinblick auf ihre Überlieferer allgemeine Akzeptanz beinhalten.