Frage:
Sind die Särge, die Gräber und die Schreine für die Toten verboten?
Antwort:
Laut Sunnah soll das Begraben in die Erde und nicht in den Sarg erfolgen, auch nicht in Kästen. Zudem darf das Grab nicht bebaut und gepflastert werden. Darauf darin darf auch nichts anderes gelegt werden, wie etwas aus Eisen, Holz oder etwas Ähnliches. Laut Sunnah soll der Tote in der Erde begraben werden, wie der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) in der Erde begraben worden ist, und die Sahaba und alle anderen danach. Er (der Tote) wird in der Erde begraben und von einem Lahd[1] umgeben: {مِنْهَا خَلَقْنَاكُمْ وَفِيهَا نُعِيدُكُمْ} „Aus ihr haben Wir euch erschaffen, und in sie bringen Wir euch zurück“ [Ta-Ha 20:55]
Wenn die Erde aber weich, feucht oder instabil ist, dann ist es kein Problem, ihn (den Toten) in einen Sarg reinzulegen. Oder unter ihn können Holzstücke zur Festigung gelegt werden, damit die Erde mit ihm nicht einsackt. Oder auch Steine oder etwas Ähnliches. Bei Bedarf wäre es kein Problem dies zu benutzen. Wäre die Erde aber stark genug, so ist nichts von diesen Methoden nötig.
Schaich Abdulaziz Bin Baz
[Fatwa Nour 'ala Addarb, Frage Nr. 7 aus der Kassette Nr. 137]

[1] Das Ständige Komitee sagte: „Lahd ist in den festen Boden (zuerst) nach unten zu graben, und dann den Graben zur Seite Richtung Qibla (Gebetsrichtung) zu erweitern, sodass der Verstorbene in dem seitigen Hohlraum Richtung Qibla platziert wird. Dies kann nur auf festem Boden durchgeführt werden. Ein Schaq ist ein Grab, welches horizontal in den Boden gegraben ist, sodass der Tote horizontal platziert wird. Dies kann bei weichem Boden, wie sandigem Boden, durchgeführt werden.“ [Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah; Achte Frage der Fatwanr. 5611]

Frage:
Wenn ein Mensch in den westlichen Ländern stirbt, wird seinen Körper in einem Sarg bestattet. Was ist das islamische Urteil über darüber?
Antwort:
Es ist nicht von der Sunnah einen verstorbenen Muslim in einem Sarg oder etwas dergleichen zu begraben. Weder über den Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) noch seinen Gefährten (radiya-llahu anhum) wurde berichtet, dass sie jemand in einem Sarg begraben haben. Und das Gute ist aber in ihrer Befolgung. Und weil das Begraben des Toten in einem Kasten eine Nachahmung der Kuffar oder derjenigen, die das Diesseits lieben, ist – Der Tod ist jedoch eine Gelegenheit zum Lehreziehen oder zum Nachdenken.
Wenn er aber nur auf diese Art (d.h. in einem Sarg) begraben werden darf, dann ist es in Ordnung. Allah (subhanahu wa ta’ala) sagt im Quran: {وَمَا جَعَلَ عَلَيْكُمْ فِي الدِّينِ مِنْ حَرَجٍ} „und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ [Al-Hajj 22:78] und auch {لَا يُكَلِّفُ اللَّـهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا} „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah 2:286]
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
[Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Iftaa’; Band 8, Seite 432 Die Frage Nr. 4 aus der Fatwa Nr. 1705]
 
Übersetzt von Abou Obaida at-Tunisi