Frage:
Ist es erlaubt, das Totengebet auf dem Friedhof zu verrichten, wenn es jemanden gibt, der es vor der Beerdigung nicht verrichten konnte, und die verstorbene Person nicht kannte? Wird es (das Totengebet) in der selben Weise vollzogen wie in der Moschee?
 
Antwort:
Es ist dem Mann erlaubt, das Totengebet (Salaat-ul-Janaazah) über vor kurzem begrabene Muslime zu verrichten, wenn er es nicht vorher auf die gleiche Person verrichtet hat, auch wenn er sie nicht kannte. Dies ist durch eine Erzählung in den Sahihayn des Hadith (Bukhary und Muslim) erwiesen, auf der Autorität von Ibn Abbaas (radiya-llahu anhu), der sagte:

{انتهى رسول الله صلى الله عليه وسلم إلى قبر رطب، فصلى عليه وصفوا خلفه وكبر أربعًا}

„Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) ging zu einem Grab, das neu bereitet wurde und betete über ihm, und jene, welche hinter ihm waren beteten ebenfalls und sie rezitierten viermal den Takbir.“ [1]

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 8: Salah 3> Begräbnisse> Das Totengebet> Das Totengebet im Friedhof> Vierte Frage der Fatwa Nr. 5133; Band 8, Seite 392

 

[1] Al-Bukhari, Band 2, S. 192, (mit der selben Bedeutung); Muslim, Band 2, S. 658, Nr. 954; Abu Dawud, Band 3, S. 536-537, Nr. 3196; Al-Bayhaqy, Band 4, S. 45.

Siehe auch die zweite, von dieser Antwort unabhängigen Frage dieser Fatwa: Bittgebet aus der Sunna in Friedhöfen