Frage:
Ist es für Frauen erlaubt, das Totengebet zu verrichten?

Antwort:
Die Verrichtung des Totengebets ist für Männer und Frauen erlaubt. Frauen können das Gebet entweder zu Hause oder in der Moschee verrichten, weil kein Schaden darin liegt, dies zu tun. Aischa (radiAllahu anha) und andere Frauen verrichteten das Totengebet für Sad ibn Abu Waqqas (radiAllahu anhu) in der Moschee des Propheten. Dies zeigt, dass das Verrichten des Totengebets für alle erlaubt ist.

Allerdings ist es Frauen verboten, Gräber zu besuchen oder am Trauerzug teilzunehmen! Aber sie dürfen das Totengebet zu Hause, in der Masjid,  an einer Stelle, die für die Verrichtung des Gebets bestimmt ist oder im Haus des Verstorbenen verrichten. Es liegt kein Schaden darin, dies zu tun.

Frauen pflegten hinter dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) das Totengebet zu verrichten und sie fuhren damit auch zu der Zeit der rechtschaffenen Khalifen fort.

Möge Allah uns Erfolg gewähren.


Schaykh ibn Baz, rahimahullah

Fataawa von bin Baz
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