Frage:
Ist es erlaubt, das Totengebet im Friedhof zu verrichten? Wenn es erlaubt ist, was ist der Beweis dafür?

Antwort:
Es ist erlaubt, das Totengebet in einem Friedhof zu verrichten. Auch ist es erlaubt, das Totengebet über dem Grab einer Person zu verrichten, die bereits beerdigt wurde. Dies hat seine Grundlage in einer Überlieferung, in der es lautet:

{أن جارية كانت تقم المسجد فماتت. فسأل النبي صلى الله عليه وسلم عنها. فقالوا: ماتت. فقال: أفلا كنتم آذنتموني؟ فدلوني على قبرها! فدلوه فصلى عليها, ثم قال: إن هذه القبور مملوءة ظلمة على أهلها، وإن الله ينورها لهم بصلاتي عليهم.}

„Eine Sklavin fegte gewöhnlich die Moschee und sie starb. Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) fragte nach ihr. Sie sagten: ‚Sie ist gestorben.‘ Er entgegnete: ‚Warum habt ihr mich nicht davon benachrichtigt?‘ Er sagte: ‚Führt mich zu ihrem Grab!‘ Sie führten ihn dorthin und er betete über ihr und sagte hierauf: ‚Wahrlich, diese Gräber sind voll Dunkelheit für ihre Bewohner, und wahrlich, Allah beleuchtet sie ihnen wegen meines Gebets für sie.‘“ [1]

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 8: Gebet 3> Beerdigungen> das Totengebet> Das Verrichten des Totengebets an den Gräbern> Fatwa Nr. 8210; Band 8, Seite 393

 

[1] Ahmad, Band 2, S. 353 u. 388; Al-Bukhari, Band 1, S. 118 u. Band 2, S. 92; Muslim, Band 2, S. 659, Nr. 956; Abu Dawud, Band 3, S. 541, Nr. 3203; Ibn Majah, Band 1, S. 489-490, Nr. 1527 u. 1533; Ibn Hibban, Band 7, S. 355-356, Nr. 3086; Al-Daraqutny, Band 2, S. 77; Al-Tayalisy, Band, S. 321, Nr. 2446; Al-Bayhaqy, Band 4, S. 46-48; Al-Baghawy, Sharh Al-Sunnah, Band 5, S. 364, Nr. 1499.