{وَإِذَا سَأَلَكَ عِبَادِي عَنِّي فَإِنِّي قَرِيبٌ ۖ أُجِيبُ دَعْوَةَ الدَّاعِ إِذَا دَعَانِ ۖفَلْيَسْتَجِيبُوا لِي وَلْيُؤْمِنُوا بِي لَعَلَّهُمْ يَرْشُدُونَ}

„Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft. So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf dass sie rechtgeleitet werden mögen.” (Surah Al-Baqarah 2:186)

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte (Majmuu’ al-Fataawa, 14/33): „Allah sagt uns, dass Er Seinen Dienern nahe ist und ihre Bittgebete erhört. Hier berichtet Er uns von seiner Herrschaft (Rububiyah) über sie und dass Er ihnen gibt, was sie verlangen und dass Er ihre Bittgebete erhört. Denn wenn sie Ihn anrufen, bedeutet dies, dass sie glauben, dass Er ihr Rabb ist. Dann verpflichtet Er sie zu zwei Dingen, wie Er sagt:

{فَلْيَسْتَجِيبُوا لِي وَلْيُؤْمِنُوا بِي لَعَلَّهُمْ يَرْشُدُونَ}

„So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf dass sie rechtgeleitet werden mögen.” (Surah Al-Baqarah 2:186)

  1. Das Erste ist, dass sie Seinen Befehlen gehorchen sollen, damit sie Ihn anbeten und Seine Hilfe ersuchen.
  2. Das Zweite ist, dass sie an Seine Herrschaft (Rububiyah) und Seine Göttlichkeit (Uluhiyyah) Imaan haben sollen, und dass Er ihr Rabb und ihr Gott ist. Deshalb wird gesagt, dass das Erhören des Bittgebetes einer Person die Unversehrtheit ihres Glaubens anzeigt und die Vollkommenheit ihres Gehorsams, weil die Aayah des Du’aa’ mit den Worten endet:

{فَلْيَسْتَجِيبُوا لِي وَلْيُؤْمِنُوا بِي لَعَلَّهُمْ يَرْشُدُونَ}

„So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf dass sie rechtgeleitet werden mögen.