Frage:
Manche Gelehrte behaupten, dass es für eine Frau erlaubt ist während dem Fasten das Essen, das sie vorbereitet, zu probieren, um zu schauen ob es richtig gewürzt ist, mit der Bedingung, dass nichts in ihren Hals gelangt. Ist diese Ansicht korrekt?

Antwort:
Es ist, wenn es nötig ist, für eine fastende Person erlaubt im Ramadan tagsüber das Essen zu probieren und ihr Fasten ist noch gültig, solange sie davon nichts absichtlich schlucken.

Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Ramadan; Band 10; Seite 331-332; Erste Frage der Fatwa Nummer 9845