Frage:
Einige Talibul ´Ilm (Studenten des Wissens) erzählen uns, dass von demjenigen, welcher eine Opferdarbietung für die Jinn macht, weder Gebet noch Hajj (Pilgerfahrt) akzeptiert werden. Als ich das hörte bereute ich bei Allah, weil ich dies zu tun pflegte, und ich vollzog die Hajj, doch sie sagten, dass meine Hadj ungültig sei.
Stimmt es, dass meine Hajj ungültig ist? Und wenn ja, muss ich die Hajj erneut vollziehen?

Antwort:
Das Opfern von Tieren für die Jinn ist Schirk (Beigesellen anderer neben Allah). Wer dies tut und stirbt, bevor er bereut, wird ewig in Jahannam (der Hölle) verweilen. Keine gute Tat wird im Zustand des Schirk angenommen. Allah sagt: „Hätten sie aber Schirk begangen, wahrlich, all ihr Tun wäre für sie fruchtlos geblieben.“ (Surah Al-An’am 6:88)

Alles Lob gebührt Allah, Der euch entgegengekommen ist, um aus dieser schweren Sünde zu bereuen, mit der keine gute Tat angenommen wird. Vollziehe die Hajj erneut und wenn du in deiner Tauba (Reue) aufrichtig bist, hat Allah versprochen, denjenigen, die bereuen und ihre schlechten Taten mit guten begleichen, zu vergeben.
Er sagte: „Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat - es sei denn, (sie töten) dem Recht nach -, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben. Verdoppelt soll ihm die Strafe am Tage der Auferstehung werden, und er soll darin auf ewig in Schmach bleiben außer denen, die bereuen und glauben und gute Werke tun; denn deren böse Taten wird Allah in gute umwandeln; und Allah ist ja Allverzeihend, Barmherzig." (Surah Al-Furqan 25:68-70)

Und es ist Allah Alleine, Der Erfolg gewährt. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawah Islamiyyah - Band 1, Das Buch über die Glaubensfundamente