Frage:
Was ist das Urteil über jemanden, der eine muslimische Frau, welche den islamischen Hijab trägt, als „Geist“ oder „bewegliches Zelt“ oder ähnlichen Beleidigungen, beschreibt?

Antwort:
Wer einen Muslim, oder eine Muslima aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Scharia (islamischen Gesetzgebung) beleidigt, der ist ein Kafir. Egal ob sie sich über eine Muslima lustig machen, welche den richtigen islamischen Hijab trägt, oder ob es eine andere Sache der Scharia ist (über die man sich mokiert).

´Abdullah Ibn ´Umar (radi’Allahu anhuma) berichtet: „Während der Tabuk-Schlacht sagte einer in der Runde: „Sie haben die größten Bäuche, die lügnerischsten Zungen, und sie sind die feigsten, wenn sie auf den Feind treffen.“
Ein anderer Mann sagte: „Du lügst, und du bist ein Heuchler, ich werde gewiss den Gesandten Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) davon in Kenntnis setzen.“
So erreichte es den Gesandten Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) und ihm wurde etwas über dieses Ereignis offenbart. ´Abdullah Ibn ´Umar sagte: „Ich sah diesen Mann, am Sattel der Kamelin des Gesandten Allahs festhaltend, hinterher stolpern und sagen: „Es war nur Spaß, nur Plauderei.“
Der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) rezitierte den zuvor offenbarten Vers: 'Habt ihr euch denn über Allah und Seine Ayat (Beweise, Verse, Unterrichte, Offenbarungen) und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), daß sie Mujrimun (Ungläubige, Polytheisten, Sünder, Kriminelle) waren. [At-Tauba 9:65-66]'“


Daher: Wenn man sich über die Gläubigen (wegen ihres Glaubens) lustig macht, ist es genauso, als ob man sich über Allah, Seine Zeichen und Gesandten lustig macht.

Allah möge Erfolg geben! Mögen Frieden und Segen auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah Ibn Qa’ud, Abdullah Ibn Ghudayyan, Abdu l-Razzaq Affifi, Abdu l-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz)

Fataawa al-Lajna ad-Daima; Fatwa Nr. 4127