Frage:
Wie lautet das Urteil über jemanden, der sich über eine Frau lustig macht, die den korrekten islamischen Hijab trägt und ihr Gesicht und ihre Hände bedeckt?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Wer auch immer sich über einen muslimischen Mann oder eine muslimische Frau lustig macht, die sich an die islamische Scharia hält, ist ein Ungläubiger - ob er eine muslimische Frau dafür verspottet, dass sie den korrekten islamischen Hijab einhält, oder aus anderen Gründen.
Abd-Allah Ibn ´Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) berichtete, dass während der Schlacht von Tabuk ein Mann sagte: „Ich habe nie etwas wie unsere Quranleser gesehen. Sie haben die größten Bäuche, die lügnerischsten Zungen, und sie sind die feigsten, wenn sie auf den Feind treffen.“ Ein anderer Mann sagte: „Du lügst, und du bist ein Heuchler. Ich werde gewiss dem Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) davon berichten, [was du gesagt hast].“
Er berichtete dem Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) davon, dann wurde Quran offenbart. Abd-Allah Ibn Umar sagte: „Ich sah ihn (diesen Mann) sich in den Sattel der Kamelin des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) hängen und über die Steine galoppieren, und er [der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm)] sagte (ungefähre Bedeutung): „Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Ayat (Beweise, Hinweise, Verse, Lektionen, Zeichen, Enthüllungen etc.) und Seinem Gesandten? Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von euch vergeben, so bestrafen (Wir) den anderen Teil deshalb, weil sie Mujrimun (Ungläubige, Polytheisten, Sünder, Kriminelle) waren.“ [At-Tauba 9:65-66]

Demnach ist das Spotten über die Gläubigen, gleich dem Spotten über Allah, Seinen Versen und Seinem Gesandten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm). Und Allah ist die Quelle der Kraft.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Al-Lajna ad-Daima, in al-Fatawa al-Jamia li-l-Mara al-Muslima, Band 3, S. 813