Frage:
Ist die Unwissenheit ein Grund für die Vergebung, wenn es sich um Fehler (in der Aqidah) handelt?

Antwort:
Der Unterschied der Meinungen hierzu ist ähnlich dem Unterschied der Meinungen in Belangen von Fiqh (Rechtswissenschaft) und Ijtihaad (Urteil aufgrund von Beweisen aus Quran uns Sunna). Es kann manchmal sein, dass es nur ein Unterschied in der Wortwahl ist, weil die Schwierigkeit besteht, einen bestimmten Rechtsspruch einer bestimmten Person zuzuordnen. Das heißt, dass es durchaus sein kann, dass alle Betreffenden darin übereinstimmen, dass eine bestimmte Aussage oder Handlung oder das Ablehnen einer bestimmten Tatsache Kufr (Unglaube) ist.

Doch ist ein Rechtsspruch über eine Person aufgrund der Begebenheiten (des Takfir) oder dem Nichtvorhandensein einer Maani´ (verbietenden Sache) angemessen? Oder ist dieser Rechtsspruch unangebracht, da verbietende Argumente vorhanden sind oder bestimmte Begebenheiten (des Takfir) für den Rechtsspruch fehlen?

Die Argumente, welche Mukaffir (Wegbereiter für den Rechtsspruch des Kufr über eine Person) sind, lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

Erstens: Jemand, der einer anderen Religion als dem Islam oder gar keiner Religion folgt oder sich der Tatsache nicht bewusst ist, dass es eine Religion gibt, die zudem, worauf er ist, entgegensteht. Über diese Person wird gemäß dem, was im diesseitigen Leben offensichtlich ist, geurteilt. Was seinen Zustand im Jenseits anbelangt, ist seine Sache dem Urteil Allahs, des Allerhöchsten, unterlegen. Die am meisten Anspruch findende Meinung hierzu ist, dass er im Jenseits mit dem, was Allah wohlgefällig ist, geprüft wird. Und Allah weiß, was sie zu tun pflegten, wir wissen jedoch, dass sie das Höllenfeuer nicht betreten werden, außer aufgrund einer begangenen Sünde. Denn Allah, der Erhaben sagt (ungefähre Bedeutung): „Und dein Herr behandelt keinen, außer mit Gerechtigkeit!“ [Suratul Kahf: Ayah 49]

Wir sagten bereits, dass er anhand dem Offenkundigen beurteilt wird, und das ist das Offenkundige des (seines) Unglaubens, weil er sich nicht an die Religion des Islam hält. Somit ist es nicht möglich, ihn als Muslim zu kennzeichnen. Ferner sagten wir, dass er im Jenseits geprüft werden wird, denn hierzu gibt es viele und zahlreiche Überlieferungen, die auch Ibn Qayyim, rahimahullah, in seinem Buch „Tariqatul Hijratayn“ auflistet, indem er die achte Meinung zu den Kindern der Muschrikun nennt.

Zweitens: Eine Person, die dem Islam angehört, jedoch lange mit diesen Mukaffir lebte und es ihm niemals in den Sinn kam, dass diese Handlung(en) im Widerspruch zum Islam stehen, und ihn hierauf auch niemand aufmerksam machte. Diese Person wird mit dem Rechtsspruch des Islam, anhand dem Offensichtlichen geurteilt. Seine Abrechnung am Jüngsten Tag obliegt Allah. Quran, Sunnah und die Aussagen der Leute des Wissens haben dies bereits ausnahmslos bewiesen.

Beweise anhand des Quran

Allahs Aussage: „Und Wir bestrafen niemals, ehe Wir einen Gesandten entsandt haben.“ [Suratul Israa: Ayah 15]

„Und dein Herr hätte nimmer die Städte vernichtet, bevor Er nicht in ihrem Mittelpunkt einen Gesandten hätte erstehen lassen, der ihnen Unsere Zeichen verliest. Und Wir hätten die Städte nimmer vernichtet, wenn ihre Bewohner nicht ungerecht (Thalimun) gewesen wären.“ [Suratul Qassas: Ayah 59]

„Gesandte als Überbringer froher Botschaft und als Warner, auf dass die Menschheit keinen Beweis mehr gegen Allah haben mögen nach dem (Entsenden der) Gesandten.“ [Surah an Nisaa: Ayah 165]

 „Und keinen Gesandten haben Wir entsandt außer mit der Sprache seines Volkes, auf dass er ihnen Unsere Zeichen (Botschaft) klar machen möge. Und dann, so leitet Allah recht, wen Er will und lässt irregehen, wen Er will.“ [Surah Ibrahim: Ayah 4]

„Und Allah lässt niemanden fehlgehen, nachdem Er ihn rechtgeleitet hat bis Er ihnen verdeutlicht, wovon sie sich fernhalten sollen.“ [Surah at Tawbah: Ayah 115]

„Und dies ist ein gesegnetes Buch, welches Wir herabgesandt haben, so folge ihm und fürchte Allah, auf dass ihr Erbarmen erfahren möget. Damit ihr nicht sagt: „Die Schrift wurde nur auf zwei Gruppen vor uns (Juden und Christen) herabgesandt, und wir waren gegenüber dem, was sie zu lernen pflegten, wahrlich unachtsam!“ Oder damit ihr nicht sagt: „Wenn die Schrift auf uns herabgesandt wäre, wären wir wahrlich eher rechtgeleitet als sie. Aber nun ist ein klarer Beweis von eurem Herrn und Rechtleitung und Barmherzigkeit zu euch gekommen.“ [Surah al An´aam: Ayah 155- 157]

Diese, sowie zahlreiche weitere Verse beweisen, dass die Bestrafung nicht einhergeht, bevor klare Beweise und Wissen herabgesandt wurden.


Beweise anhand der Sunnah

Bei Imaam Muslim ist verzeichnet (Band 1, Seite 134), dass vom Sahaba Abu Hurayrah, radiAllahu anhu, berichtet wird, dass der Prophet, sallAllahu alaihi wa sallam, sagte: „(Ich schwöre) Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, es gibt niemanden von diesen Nationen, nämlich den Nationen der Da´wah, den Juden und den Christen, der von mir hört und dann stirbt und er glaubte nicht an das, womit ich entsandt worden bin, außer, dass er von den Leuten des Höllenfeuers ist.“


Beweise anhand der Aussagen der Leute des Wissens (Ahlul ´Ilm)

In „al- Mughni“ (Band 8, Seite 131) ist verzeichnet: „Wenn er einer von jenen ist, denen die Gesetzmäßigkeiten unbekannt sind, wie z.B. dem Neu-konvertierten, oder dem der außerhalb des Landes des Islam lebt, oder die Beduinen welche fernab der Bevölkerung und den Leuten des Wissens leben, über diesen wird nicht der Rechtsspruch des Kufr erlassen.“

Schaykhul Islam Ibn Taymiyyah, rahimahullah, sagt in seinen „Fataawa“ (Band 3, Seite 229): „Ich bin immer der Energischste gegen den Erlass des Takfir oder Tafsiq, oder Sünden über eine bestimmte Person, bis bekannt ist, dass ihn die prophetischen Beweise erreicht haben - und jene die mit mir sitzen, wissen es. Wenn sich jemand diesen (Beweisen) widersetzt, so ist er entweder ein Kafir (Ungläubiger), ein Fasiq (Frevler) oder ein Sündiger. Wahrlich, ich habe stets wiederholt, dass Allah der Ummah ihre Sünden vergeben hat, dies schließt all jene Sünden der Aussagen und Sünden der Handlungen mit ein. Und die Salaf hatten in dieser Hinsicht und vielen anderen Angelegenheiten Meinungsverschiedenheiten, jedoch hat zu keinem Zeitpunkt der eine über den anderen (mit dem Rechtsspruch des) Kufr, Fisq oder Sünde geurteilt.“

Bis zu seiner Aussage: „... Ich habe stets erklärt, was die Aussagen der Salaf und der A´immah waren, bezüglich des generellen Urteils des Takfir über jemanden der diese und jene Aussage tätigt, das ist richtig, jedoch gilt es immer zwischen der generellen und der spezifischen Aussage zu unterscheiden.“

Bis zu seiner Aussage: „... und selbst wenn seine Aussage der Aussage(n) des Propheten, sallAllahu alaihi wa sallam, entgegensteht, kann es sein, dass er neu in der Religion ist, oder fernab in der Wüste lebt. Bei so einer Person gilt, dass er nicht an das glaubt, was seine Ablehnung mit sich bringt, bis ihm die klaren Beweise vorgetragen werden. Und es kann sein, dass dieser Mensch die Texte nicht gehört, oder sie gehört hat sie waren für ihn nicht authentisch, oder er widersetzt sich ihnen aus einem anderen Grund, welcher dazu führt, dass er sich davon (den Beweisen/ Tatsachen) distanziert, selbst wenn dies falsch ist.“

Schaykhul Islam, Muhammad Ibn Abdul-Wahhaab, rahimahullah, schrieb in „Duruur as- Siniyyah“ (Band 1, Seite56): „Was den Takfir anbelangt, diesen spreche ich über jeden, der die Religion des Gesandten, sallAllahu alaihi wa sallam, kennt und nachdem er diese erkannt hat angreift, die Menschen vor davon verjagt und Feindschaft gegen jene zeigt, die sie ausüben. Über solch einen mache ich Takfir!“
Auf Seite 66 sagt er, rahimahullah, weiter: „Was die Lügen und falschen Anschuldigungen anbelangt, ist es ihre Aussage, auf die wir den Takfir beziehen. Und wir erklären die Hijrah für alle zur Pflicht, die in der Lage sind, sich ihre Religion erkenntlich zu machen. So sind alle Lügen und falschen Anschuldigungen Gründe dafür, dass sich die Menschen von der Religion Allahs und Seines Gesandten Muhammad, sallAllahu alaihi wa sallam, abwenden.

Und wenn wir den Takfir nicht über jene machen, welche die Grabkammern über dem Grab von Abdul-Qaadir anbeten, oder die Grabkammern, die über Ahmad al-Badawi errichtet wurden, oder Ähnlichem, aufgrund ihrer Ignoranz (Unwissenheit) hierüber, und wegen des Fehlens von jenen, die sie diesbezüglich unterweisen - wie können wir dann erst auf diejenigen Takfir machen, die keinen Schirk begangen, wenn sie keine Hijrah zu uns gemacht haben, aber sie nicht ungläubig wurden und nicht gegen uns kämpften?!
Wenn es also jene sind, welche die Beweise aus dem Qur‘an, der Sunnah und den Aussagen der Leute des Wissens hierzu darstellen, so sind es wahrlich Beweise von der Weisheit, Güte und Barmherzigkeit Allahs, des Allerhöchsten. Folglich wird Er keinen bestrafen, ehe all die Beweggründe der betreffenden Person erloschen sind. Und der Intellekt ist nicht in der Lage (aus eigenen Stücken), alle Rechte Allahs zu erfassen. Der menschliche Intellekt ist nicht in der Lage, alle Rechte, die Allah über Seine Schöpfung besitzt zu verstehen, und wenn er dazu in der Lage wäre, so bestünde weder Grund noch Beweis für das Entsenden der Gesandten.

Folglich steht der Schluss, dass jemand Muslim ist und bleibt, bis die erforderlichen gegenteiligen Beweise aus der Schari´ah gegen ihn erbracht wurden.

Es ist nicht erlaubt im Takfir aussprechen unvorsichtig zu sein, denn darin verbergen sich zwei große Gefahren:

Erstens: Die Gefahr des Ersinnens einer Lüge gegen Allah, im Rechtsspruch.
Zweitens: Das Ersinnen einer Lüge gegen die betreffende Person, nämlich durch das Zuschreiben einer bestimmten Eigenschaft, die ihm dann zu Lasten gelegt wird.

Der Beweis des Ersteren ist offenkundig: Wenn Takfir auf jemanden gemacht wird, auf den Allah (aufgrund seiner Taten/ Handlungen/ Aussagen) keinen Takfir macht. Z.B.: jemand verbietet das, was Allah erlaubt hat. Das Urteil über das Aussprechen oder Auslassen des Takfir obliegt Allah alleine, sowie es sich mit dem Tahrim (für haram erklären) oder Tahlil (für halal erklären) verhält.

Bezüglich der Lüge gegen die betreffende Person: Wenn einem Muslim das Gegenteil dessen zugeschrieben wird, was er ist. Z.B.: jemand behauptet, er sei ein Kafir doch dieser ist fernab von diesem (Urteil). Es ist nur gerecht, dass das Zuschreiben dieser Eigenschaft (zu Unrecht) auf andere, auf ihn selbst zurückfällt.
Dies wird durch das bewiesen, was in Sahih Muslim authentisch von Abdullah Ibn ´Umar, radiAllahu anhuma, überliefert wird, der Prophet, sallAllahu alaihi wa sallam, sagte: „Wenn ein Mann den Unglauben über seinen Bruder ersinnt, so kehrt es auf einen dieser beiden zurück.“ (Sahih Muslim in „Kitaabul Iman“, Hadith # 60; Sahih Bukhaari in „Kitaabul Aadaab“, Hadith # 6104).

In einer anderen Überlieferung wird berichtet: „Entweder ist er, wie er geurteilt wurde, oder es fällt auf ihn zurück!“ (Sahih Muslim, „Kitaabul Imaan“, Hadith # 60)

Eine Überlieferung von Abu Dharr, radiAllahu anhu lautet, dass der Prophet Muhamamd, sallAllahu alaihi wa sallam, gesagt hat: „Und jeder, der einen anderen des Unglaubens bezichtigt oder ihn als den Feind Allahs beschimpft und es ist keinesfalls so wie er behauptet, so fällt dieser Rechtsspruch auf ihn zurück!“ (Sahih Muslim in „Kitaabul Imaan“, Hadith # 61)
Das bedeutet, dass gemäß der Rechtsprechung Allahs, des Allerhöchsten, gemessen wird. Dasselbe finden wir in dem Hadith von Abu Dharr, radiAllahu anhu vor.

Die zweite Warnung betrifft das Zurückfallen des Rechtsspruchs auf ihn, wenn sein Bruder fern von der, gegen ihn ersonnenen Eigenschaft ist. Und dies ist eine große und gewaltige Gefahr, vor der er sich fürchten muss, nicht hinein zu geraten. Denn in den meisten Fällen, ist jener voreilig in der Zuschreibung des Kufr auf andere, der zufrieden mit all seinen eigenen Handlungen und unachtsam gegenüber anderen ist. So ist er von seinen Handlungen dermaßen beeindruckt, dass es zu seinem Verderben führt.

Dieser übertriebe Stolz und Übermut bringt jedoch die Bestrafung Allahs, des Allerhöchsten, mit sich. Dies wird in einem Hadith, verzeichnet von Imaam Ahmad und Abu Dawud, bewiesen: Abu Hurayrah, radiAllahu anhu, überliefert, dass der Prophet Muhammad, sallAllahu alaihi wa sallam sagte: „Allah sagt: „Der Stolz ist Mein Mantel und die Erhabenheit ist Mein Izaar, und wer immer mit Mir hierin wetteifert, den werfe Ich ihn ins Höllenfeuer!““

Daher ist es verpflichtend, zwei Regeln zu beachten, bevor man das Urteil des Takfirs ausspricht:

1) Beweise aus dem Quran und der Sunnah zu erbringen, dass diese Angelegenheit Unglaube birgt, auf dass er keine Lüge gegen Allah ersinnt.
2) Die Errichtung dieses spezifischen Urteils über die Person muss korrekt und angebracht sein, die Voraussetzungen des Takfir müssen erbracht worden und alle Hinderungsgründe für dieses Urteil erloschen/ nicht vorhanden sein.

Von den wichtigsten Gründen ist, dass die Person Wissen über die Sünde besitzt, welche zu seinem Takfir geführt hat, denn Allah sagt: „Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!“ [Surah an Nisaa: Ayah 115]

Es ist notwendig, dass sie sich bevor sie mit dem Feuer bestraft werden, dem Weg (der Rechtleitung) des Gesandten Muhammad, sallAllahu alaihi wa sallam, widersetzen, nachdem (!) ihnen der Gerade Pfad klar verdeutlicht wurde.

Doch ist es eine Bedingung dass er wissen muss, zu welchem Übel sein Ungehorsam an Unglaube und anderem führt? Oder ist es ausreichend die Sünde (, die zu Unglaube führt) zu kennen, selbst wenn er unwissend darüber ist, zu was die Sünde führt?

Offensichtlich ist das Letztere. Es ist ausreichend, Wissen über die Sünde zu besitzen, um die erforderliche Rechtsprechung (Takfir, o.a.) zu fällen. Denn der Prophet, sallAllahu alaihi wa sallam, machte die Kaffara (Sühne) für denjenigen, der am Tag des Ramadan Geschlechtsverkehr hat, verpflichtend - auch wenn er unwissend in Bezug auf die Kaffara war. (...)


Von den Umständen, die es verbieten (den Takfir auszusprechen), ist:

- Der Zwang. Denn Allah, der Allerhöchste, sagt: „Wer immer ungläubig gegen Allah nach seinem Glauben war, außer jene, die gezwungen wurden und ihre Herzen zufrieden mit dem Glauben sind; aber jene, deren Herzen sich an dem Unglauben erfreuen (deren Brust sich durch den Unglauben erweitert), auf jenen ist der Fluch Allahs, und für sie wird es eine gewaltige Strafe geben.“ [Surah an Nahl: Ayah 106]

- Das Intellekt und die überwältigende Freude, in diesen man aufgrund der großen Freude, Trauer, Wut, Angst oder ähnliches nicht mehr weiß, was man sagt. Denn Allah, der Erhabene, sagt: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ [Suratul Ahzab: Ayah 5]

Im Sahih von Imaam Muslim wurde von Anas Ibn Malik, radiAllahu anhu, überliefert, dass der Gesandte, sallAllahu alaihi wa sallam, sagte: „Allah ist über die Reue Seines Dieners überaus erfreut, mehr als einer von euch, der auf seinem Kamel in einer wasserlosen Wüste reitet und er sein Kamel verliert mit dem sein Essen und Trinken war. So verliert er alle Hoffnung Kamel sein wiederzufinden, kommt zu einem Baum, setzt sich in dessen Schatten und bleibt in diesem Zustand, bis er plötzlich sein Kamel vor sich findet. Dann greift er nach dessen Zügeln und sagt aus überwältigender Freude heraus: „O Allah, Du bist mein Diener und ich bin Dein Herr!“ Er macht einen Fehler aufgrund seiner überwältigenden Freude.“ ( Kitaabut Tawbah, Hadith # 2747)

- Zweifel über die Deutung des Mukaffir (Sache, die zu seinem Takfir führt) und zu denken, man sei auf dem richtigen Weg. Da man hier keine Sünde oder Ungehorsam gegen Allah ersinnt, ist man in der o.g. Aussage Allahs mit eingeschlossen. Und weil es die äußerste Grenze seines Möglichkeitsbereichs ist, ist er auch mit eingeschlossen in Allahs Rede: „Und Allah bürdet keiner Seele mehr auf, als sie (zu leisten) vermag!“ [Suratul Baqarah: Ayah 286]

In „al- Mughni“ wird gesagt: „Wenn er das Töten Unschuldiger erlaubt sowie das Einnehmen ihrer Besitztümer, ist er ohne Zweifel und Ablehnung ein Kaafir. Doch wenn er dies mittels verdrehen der Beweise macht, sowie die Khawaarij, haben wir bereits erwähnt, dass viele Fuqahaa (Rechtsgelehrten) diese Leute nicht als Kuffar beurteilen, selbst wenn sie das Töten von Muslimen und das Stehlen ihrer Besitztümer als erlaubt erklären, und sie hiermit beabsichtigen, Allah näher zu kommen!“

Bis der Autor sagt: „... Es ist bekannt, dass es vom Madhhab der Khawaarij war, dass sie viele der Gefährten, radiAllahu anhum, des Propheten, sallAllahu alaihi wa sallam, als Ungläubige betitelten, sowie jene die den Gefährten folgten. Und das sie das Vergießen ihres Blutes und das Einnehmen ihrer Besitztümer erlaubt erklärten, im Glauben, dies würde sie Allah näher bringen. Nichtsdestotrotz, machte die Mehrheit der Fuqahaa keinen Takfir auf sie, da sie (die Khawaarij) die Beweise falsch deuteten. In dieser Regel eingeschlossen, ist auch jede verbotene Sache, die aufgrund eines vorliegenden Fehlers in der Deutung der Beweise, erlaubt wurde.“

In den Fataawa von Schaykhul Islam Ibn Taymiyyah, rahimahullah steht: „Die Bid´ah der Khawaarij geschieht, weil sie ein falsches Verständnis vom Quran besitzen. Sie wollten sich dem nicht (wissentlich) widersetzen, zogen jedoch Beweise daraus, die keine waren und dachten, es sei Pflicht, Takfir auf Sündige zu machen.“

Auf Seite 210 sagt er weiter: „... Daher widersetzten sich die Khawaarij der Sunnah, welcher zu folgen der Quran befiehlt und machten Takfir auf die Gläubigen, denen zu helfen der Quran befiehlt ... sie begannen damit, den nicht eindeutigen Versen des Quran zu folgen und ihre Bedeutungen ohne Wissen über die richtige Interpretation zu verändern. Dies ohne im Wissen gefestigt zu sein, ohne der Sunnah zu folgen und ohne zur Gruppe der Muslime zurückzukehren, die den Quran verstanden.“

Und er, rahimahullah, sagt in „Majmu´ al Fataawa“: „Wahrlich, die A´immah sind bezüglich der Fehler der Khawaarij und ihrer Irrleitung vereint. Und sie sind bezüglich ihres Takfirs (sie für Kuffar [Ungläubige] zu erklären) in zwei wohl bekannte Meinungspole unterteilt.“

 „... Aber es gab keinen Sahaba (Gefährte), der Takfir auf sie machte; weder ´Ali Ibn Abi Talib (einer der rechtgeleiteten Kalifen), radiAllahu anhu, noch sonst einer. Ferner jedoch, beurteilten sie jene  (die Khawaarij) als Unterdrücker und aggressive Muslime. Die Beweise aus Überlieferungen wurden diesbezüglich an anderer Stelle dargelegt.“ Er sagt auch: „Dies sind die Beweise der A´immah, wie von Ahmad (Ibn Hanbal) und anderen.“

 „... Was es anbelangt, die Khawaarij zu töten: Der Prophet, sallAllahu alaihi wa sallam und der Führer der Gläubigen, ´Ali Ibn Abi Talib, radiAllahu anhu, befohlen gegen sie zu kämpfen. Und die A´immah der Religion von den Sahaabah waren sich darin einig, sie zu bekämpfen.

Die Tabi´in, jene die ihnen folgten, sowie ´Ali Ibn Abi Talib machten niemals Takfir auf sie, jedoch erklärte er sie zu Muslimen, dessen Blut erlaubt ist. Auch machte Sa´´d Ibn Abi Waqqaas oder andere der Sahaabah keinen Takfir auf sie. ´Ali Ibn Abi Talib bekämpfte sie nicht, bevor sie das Blut der Muslime unrechtmäßig vergossen und die Besitztümer der Muslime angriffen. Dies jedoch um gegen ihre Unterdrückung und Ungerechtigkeit vorzugehen, nicht etwa, weil sie Kuffar waren. Aus diesem Grund, nahmen die Gefährten ihre Frauen und Besitztümer auch nicht als Kriegsbeute. Sie erklärten sie (die Khawaarij) nicht zu Kuffar - trotz dessen, das ihre Irrleitung in den Texten und dem Konsens gefestigt war und das Allah und Sein Gesandter, sallAllahu alaihi wa sallam befahl, sie zu bekämpfen.

Wie ist es dann erst mit Gruppen, die unklar in Bezug auf die Wahrheit in Angelegenheiten waren, in denen wissendere Menschen fehlgingen?!

Daher ist es für keinen dieser Gruppen erlaubt, Takfir aufeinander zu machen und ihr Blut und Besitz sind nicht erlaubt. Selbst wenn bestätigt wird, dass sie Erneuerungen mit sich tragen. Was ist mit denen die Takfir machen, auch wenn sie Erneuerungen mit sich tragen und es sein kann, dass ihre Erneuerungen gewaltiger und grausamer sind als deren Erneuerungen? Und in den meisten Fällen sind jene im realen Ausmaß unachtsam gegenüber Dingen, in denen sie sich unterscheiden.“

Bis er weiter sagt: „... Die Gelehrten teilen sich in drei Meinungen im Madhhab von Imaam Ahmad Ibn Hanbal und anderen, bezüglich der Gesetze Allahs, des Allerhöchsten, und der Aussagen Seines Gesandten, sallAllahu alaihi wa sallam, wenn es um die Diener geht, bevor sie es (das Urteil) ereilt. Die richtige Auffassung ist das, was sich im Quran, mit Allahs Aussage herausstellt: „Und Wir bestrafen niemals, ehe Wir nicht einen Gesandten entsandt haben.“ [Suratul Israa: Ayah 15]

und: „Gesandte als Überbringer froher Botschaft und als Warner, auf dass die Menschheit keinen Beweis hat gegen Allah (nach dem Entsenden der Gesandten)!“ [Surah an Nisaa: Ayah 165]
In den zwei Sahihs wird vom Gesandten, sallAllahu alaihi wa sallam, berichtet dass er sagte: „Niemand liebt die Vergebung mehr als Allah, deswegen hat Er Gesandte entsandt, als Überbringer froher Botschaft und als Warner.“

Deshalb wird dem Unwissenden vergeben, was er an Aussagen und Handlungen vom Unglauben begeht, genauso wie ihm an Aussagen und Handlungen vergeben wird, was er an Fisq (Frevel) begeht. Weil die Beweise aus dem Quran, der Sunnah, dem Konsens und Aussagen der Gelehrten dies belegen.


Schaykh Muhammad Ibn Salih al-Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Arkaanil Islam