Frage:

  • Gibt es Reue (Tawbah) für große Sünden?
  • Wie kann man bezüglich großer Sünden und abscheulicher Taten bereuen?
  • Wenn ich eine große Sünde oder eine abscheuliche Tat beging und sie dann bereute und sie nicht mehr beging, würde meine Reue angenommen werden?

Antwort:
Die Reue wird sowohl bei kleinen als auch bei großen Sünden, wie Götzendienerei, Kufr oder dem unrechtmäßigen Nehmen eines Lebens angenommen. Dies ist so weil Allah (ta‘aalaa) sagt:

{قُل لِّلَّذِينَ كَفَرُوا إِن يَنتَهُوا يُغْفَرْ لَهُم مَّا قَدْ سَلَفَ وَإِن يَعُودُوا فَقَدْ مَضَتْ سُنَّتُ الْأَوَّلِينَ}

„Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist.“ (Surah An-Anfaal 8:38)

Allah (ta‘aalaa) sagt auch:

{قُلْ يَا عِبَادِيَ الَّذِينَ أَسْرَفُوا عَلَىٰ أَنفُسِهِمْ لَا تَقْنَطُوا مِن رَّحْمَةِ اللَّـهِ ۚ إِنَّ اللَّـهَ يَغْفِرُ الذُّنُوبَ جَمِيعًا ۚإِنَّهُ هُوَ الْغَفُورُ الرَّحِيمُ}

„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Surah Az-Zummar 39:53)

Die Gelehrten stimmen darin überein, dass die erwähnte Ayah für diejenigen offenbart wurde, die ihre Sünden bereuen. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{الإسلام يجب ما قبله والتوبة تجب ما كان قبلها}

„Der Islam löscht alles aus, was vorher begangen wurde. Und die Buße (Taubah) löscht alles aus, das vorher begangen wurde.“ (Sahih Muslim,‘Al-Imaan‘, Ahmad ibn Hanbal, ‚Musnad‘, Band 4, S. 2014) 

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Reue angenommen wird:

  1. Das Aufgeben der Sünde
  2. Sich fest vornehmen, diese Sünde nie wieder zu begehen
  3. Die Sünde aufrichtig bereuen
  4. Wenn die Sünde die Unterdrückung eines anderes beinhaltet, muss das Recht der Person zurückgegeben werden und der Sünder muss den Geschädigten um Vergebung bitten.

Wenn die Schuld der Unterdrückung eines Menschen besteht, muss der Person ihr Recht zurückgegeben werden oder der Sünder muss dessen Vergebung erbitten. Wenn einer über den anderen üble Nachrede (Ghiba) verbreitet hat und er die Person nicht um Vergebung bitten kann, muss er die Sünde bereuen und gut über die Person sprechen, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.

Und bei Allah ist der Erfolg. Und Salaah und Salaam seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.

Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fataawa des Ständigen Komitees> Vierte Frage von Fatwa Nr. 16063


Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah sagte:

Jemand könnte vermuten, dass er bereuend ist. Jedoch ist er nicht bereuend, sondern unterlassend. Derjenige, der unterlassend ist, ist nicht bereuend, denn es kann sein, dass er die Sünde unterlässt, da sie ihm nicht in den Sinn kommt, er nicht imstande dazu ist oder er wegen einem nicht-religiösen Grund den Willen nicht dazu hat.
Dies gilt nicht als Reue. Vielmehr muss er glauben, dass es eine schlechte Tat ist, und das Begehen von ihr verabscheuen, da Allah sie verboten hat. Er muss sie für Allah (تعالى) lassen, nicht aus Begehren eines Geschöpfes oder aus Angst vor einem Geschöpf. Denn wahrlich, die Reue ist von den gewaltigsten der guten Taten.

Madschmuu' al-Fataawa, 10/318