"Shaykhu-l-Islam Ibn Taymiyyah sagte: 'Angelegenheiten zu berichtigen ist eine Pflicht, während jemanden zu entschuldigen empfohlen ist. Wenn also die Entschuldigung einen davon abhält, jemanden zu korrigieren, dann haben wir einer empfohlenen Tat Vorrang vor einer Pflicht gegeben. Dies ist im islamischen Recht nicht zu finden.'"

 

Aus dem Buch "Upright Moral Character" (englische Ausgabe) von Shaykh ibn al-'Uthaymin, rahimahullah

Übersetzt von Y. M. Bienas