Frage:
Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:
﴿ مَن صلى الفجرَ في جماعةٍ ، ثم قَعَد يَذْكُرُ اللهَ حتى تَطْلُعَ الشمسُ ، ثم صلى ركعتينِ ، كانت له كأجرِ حَجَّةٍ وعُمْرَةٍ تامَّةٍ ، تامَّةٍ ، تامَّةٍ ! ﴾
“Wer das Subh (Fajr)-Gebet in Gemeinschaft betet, dann sitzen bleibt und Allah (Erhaben ist Er) bis zum Sonnenaufgang gedenkt (dhikr) und anschließend zwei Rak’ah betet, erhält den Lohn einer Hajj und einer ‘Umrah - vollständig, vollständig, vollständig!“ [1]
Gilt dieser Lohn auch für Frauen, wenn sie in ihren Häusern beten, und ist es für diesen Lohn erforderlich, dass das Gebet in Gemeinschaft verrichtet wird, das heißt: Wird es der Frau angerechnet, wenn sie in ihrem Haus alleine, ohne Gemeinschaft, betet und sitzt, um Allah zu gedenken, bis die Sonne aufgeht? Klären Sie uns auf, möge Allah euch Gutes gewähren.
Frage an Islam Fatwa:
Ich leide derzeit eine Infektion und leide unter Husten und Schnupfen. Ich würde gerne wissen, ob ich trotz des Fastens mit einer Kochsalzlösung inhalieren kann, um die Atemwege zu reinigen?
Frage:
Ich bin einer der Arbeiter in der öffentlichen Entsalzungsanlage. Wenn der Monat Ramadan kommt, fasten wir und setzen unsere Arbeit fort, und es gibt (Wasser-)Dampf an der Station, an der wir arbeiten, und wir atmen ihn ein. Macht das unser Fasten ungültig? Müssen wir den Tag, an dem wir den Dampf eingeatmet haben, sei es ein obligatorisches oder freiwilliges Fasten, nachholen? Und müssen wir für jeden Tag eine Wohltätigkeit leisten?
Frage an islamfatwa.de:
Wie ist das Urteil über Ramadan Kalender, die mittlerweile verkauft werden? Ist das eine Imitierung der Kuffar oder ist es erlaubt, diese zu kaufen oder Kindern zu schenken?