Frage:

  • Wenn eine Frau von der Blutung nach der Geburt vor ihrem 40. Tag wieder rein wird, soll sie dann beten und fasten, oder nicht?
  • Wenn sie danach ihre Regel bekommt, bricht sie dann ihr Fasten?
  • Wenn sie dann wieder rein wird, fastet und betet sie dann, oder nicht?

Antwort:
Wenn die Frau von den Blutungen nach der Geburt vor dem 40. Tag rein wird (d.h. wenn die Blutung vorher stoppt), dann ist es ihre Pflicht Ghusl zu vollziehen, zu beten und im Monat Ramadan zu fasten; und sie ist ihrem Ehemann (für den Geschlechtsverkehr) wieder erlaubt.

Wenn das Blut vor dem 40. Tag wieder zurückkehrt, muss sie, gemäß der stärkeren der beiden Ansichten der Gelehrten, aufhören zu beten und zu fasten; und ihr Ehemann darf keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihr haben. Sie wird wieder wie die Wöchnerin bis die Blutung stoppt oder bis der 40. Tag kommt. Wenn sie dann vor oder am vierzigsten Tag rein wird, muss sie Ghusl vollziehen, beten, fasten und kann Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann haben.

Wenn die Blutung nach dem vierzigsten Tag noch andauert, wird es als ‚krankhafte Blutung‘ betrachtet und sie gibt deswegen die Gebete und das Fasten nicht auf. Sie muss dann beten, fasten und ist ihrem Ehemann erlaubt, sowie die Mustahada. Sie muss sich reinigen und mit etwas Baumwolle oder Ähnlichem (z.B. Binde, Einlage, Ob) sauber halten. Sie sollte für die Zeit eines jeden Gebets Wudu verrichten, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) befahl der Mustahada dies zu tun.

Wenn jedoch ihre monatliche Periode kommen sollte, gibt sie das Beten und Fasten auf und ist ihrem Ehemann (für den Geschlechtsverkehr) verboten, bis sie wieder von ihrer Regel rein wird.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah – 56. Frage