Frage:
Wie lautet das Urteil für eine Frau, die zur Hajj ging und deren Ehemann währenddessen verstarb? Sollte sie mit der Hajj fortfahren und anschließend, nach ihrer Rückkehr, die `Iddah (Trauerzeit) einhalten oder sollte sie sofort nach Hause fahren?
 
Antwort:
„Wenn sie die obligatorische Hajj noch vollziehen muss und ihr Ehemann stirbt, dann muss sie die `Iddah (Trauerzeit) in ihrem Haus einhalten, selbst wenn sie die Hajj verpasst. Denn ansonsten wird sie ihre `Iddah verpassen, welche für sie verpflichtend ist, wohingegen die Hajj in einem anderen Jahr gemacht werden kann. ...“

„... Wenn sie aufgebrochen ist und ihr Ehemann auf dem Weg verstirbt, dann sollte sie zurückkehren, wenn sie (ihrem Haus) noch nahe ist, denn sie fällt noch unter die Regeln desjenigen, der nicht reist. Doch wenn sie schon weit gekommen ist, dann sagt Malik, dass sie zurückkehren sollte, solange sie noch nicht in den Ihram übergegangen ist. Doch die korrekte Ansicht besagt, dass derjenige, der bereits weit gekommen ist, nicht zurückkehren sollte. Die Meinung, dass es obligatorisch ist zurückzukehren, wenn sie noch nah ist, entspricht dem Bericht von Sa`id ibn al-Musayyab, der sagte: „Einige Ehemänner starben, als ihre Frauen die Hajj oder `Umrah vollzogen, und `Umar sandte sie von Dhu-l-Hulayfah zurück, damit sie die `Iddah in ihren Häusern einhalten konnten.

Wenn es einer Frau möglich ist, die `Iddah in ihrem Haus einzuhalten, bevor sie weit entfernt ist, dann muss sie dies tun. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie die Umgebung ihrer Stadt noch nicht verlassen hat. Diejenige aber, die schon weit gereist ist, ist nicht verpflichtet zurückzukommen, denn das würde ihr Schwierigkeiten verursachen und eine Reise erfordern, was dem Fall ähnlich ist, wenn sie bereits den Bestimmungsort erreicht hat. Wenn diejenige, die weit gereist war, schließlich zurückkommt und noch etwas von ihrer `Iddah übrig ist, dann muss sie diese im Haus ihres Mannes verbringen und darüber gibt es, soweit wir wissen, keine Meinungsverschiedenheit, denn es ist ihr möglich, sie dort zu verbringen. Daher muss sie das auch tun, als ob sie nicht abgereist wäre.“


Ibn Qudamah, rahimahullah

Al-Mughni, 8/134-135

 



Frage:
Eine Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem Ehemann die Hajj zu vollziehen. Dann starb ihr Ehemann im Monat Scha`ban. Ist es ihr erlaubt, die Hajj zu vollziehen?
 
Antwort:
„Sie sollte während der `Iddah infolge des Todes ihres Ehemannes nicht zur Hajj reisen, entsprechend der Ansicht der vier Imame.“

Schaikh al-Islam Ibn Taymiyah, rahimahullah

Majmu` al-Fataawa, 34/29
 
 



Frage:
„Wenn eine Frau zur Hajj aufbricht und dann, nachdem sie Jeddah erreicht hat, hört, dass ihr Ehemann verstorben ist, sollte sie die Hajj vervollständigen oder die `Iddah einhalten?“
 
Antwort:
„Sie sollte die Hajj vervollständigen, denn wenn sie zurückgeht, wird ihre Rückkehr eine Reise beinhalten. Doch wenn sie bleibt, ist sie immer noch auf der [begonnenen] Reise.
Sie sollte also die Hajj abschließen, insbesondere dann, wenn es für sie obligatorisch ist, danach sollte sie zurückgehen. Selbst wenn es eine nafil Hajj ist, sollte sie sie vervollständigen.“

Schaikh Ibn `Uthaymin, rahimahullah

Majmu` Fataawa ibn `Uthaymin, 21/58