Frage:
Ist die Scheidung, die während der Menstruation der Frau ausgesprochen wird, gültig?

Antwort:
Die Scheidung, die ausgesprochen wird, während die Frau ihre Menstruation hat, ist nicht gültig gemäß der stärkeren Ansicht der Gelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Meinung, dass solch eine Scheidung gültig ist, aber die korrekte Ansicht ist in den Fataawa von einigen Tabi’iin und in der Fatwa von ibn 'Umar (radiAllahu anhu) zu finden. Dies ist auch die Meinung, die von Scheikhul-Islam ibn Taymiyyah und von seinem Schüler ibnul-Qayyim (rahimahumullah) und weiteren Gelehrten bevorzugt wird, da es ansonsten den Gesetzen Allahs widerspricht.

Allah bestimmte, dass eine Frau in reinem Zustand geschieden werden sollte, frei von Nifas, Menstruation und der Zeit, in der ihr Mann Geschlechtsverkehr mit ihr hatte (d.h., wenn sich die Frau im nichtmenstrualen Zustand befindet, darf der Mann nicht die Scheidung aussprechen, wenn er in dieser Phase Geschlechtsverkehr mit ihr hatte). Dies ist die Scheidung, die in der Schari’ah beschrieben ist.

Wenn er seine Frau scheidet, während sie ihre Menstruation oder Wochenbettblutung hat oder in ihrer reinen (nichtmenstrualen) Phase schon Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hat, dann ist diese Scheidung eine Bid’ah und zählt nicht gemäß der korrekteren Ansicht der Gelehrten, weil Allah sagt:

{يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحْصُوا الْعِدَّةَ}

"O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit." (Surah At-Talaq 65:1)

Das bedeutet, wenn sie rein sind (nicht menstruieren) und kein Geschlechtsverkehr mit ihnen vollzogen wurde. Dies ist das, was die Gelehrten über ‚ihre Wartezeit‘ gesagt haben: sie müssen rein sein (nicht menstruieren), kein Geschlechtsverkehr darf mit ihnen vollzogen worden sein oder sie müssen im schwangeren Zustand sein. Das ist mit ‚ihre Wartezeit‘ gemeint.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Talaaq, Seite 44

 


 

Frage:
Ist die Scheidung gültig, wenn ein Mann seine Frau während ihrer Menstruation scheidet, aber er nicht weiß, dass sie in dem Moment ihre Menstruation hat?

Antwort:
Die Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Scheidung gültig ist, wenn der Mann sie ausgesprochen hat, während die Frau menstruiert. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Meinung, dass diese Scheidung gültig ist, aber dem Mann gesagt werden sollte, dass er sie zurücknehmen soll und warten soll, bis sie rein ist von ihrer Menstruation und erneut ihre Periode bekommt und davon rein wird. Dann soll er sie behalten, wenn er möchte oder sie scheiden, wenn er möchte. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, einschließlich der vier Imame: Ahmad, al-Schaafi’i, Malik und Abu Hanifah.

Aber die korrekte Ansicht gemäß unserer Meinung ist die, die auch von Scheikhul-Islam ibn Taymiyyah (rahimahullah) bevorzugt wurde, nämlich, dass eine Scheidung während der Menstruation nicht gültig ist, weil sie dem Befehl Allahs und Seines Gesandten widerspricht.
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer auch immer etwas Neues in dieser unserer Angelegenheit einführt, was nicht Teil davon ist, der wird zurückgewiesen werden.“

Der Beweis für diese Meinung ist der Hadith über Abdullah ibn Umar (radiAllahu anhu), als er seine Frau während ihrer Menstruation geschieden hat. Sein Vater (Umar ibn al-Khattab) erzählte dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) davon und dieser sagte: „Sag ihm, dass er sie zurücknehmen soll und warten soll, bis sie rein wird, dann wieder menstruiert und rein wird. Dann kann er sie behalten, wenn er will oder sie scheiden, wenn er will.“ (Bukhari und Muslim)

Dann sagte der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam): „Das ist die vorgeschriebene Frist, die Allah den Männern angeordnet hat, die ihre Frauen scheiden wollen.“ Mit der vorgeschriebenen Frist ist gemeint, dass Allah angeordnet hat, dass die Männer ihre Frauen im reinen Zustand scheiden sollen und in einer Phase, in der sie keinen Geschlechtsverkehr miteinander hatten. Basierend darauf, ist die Frau nicht geschieden, wenn die Scheidung während ihrer Menstruation ausgesprochen wurde, damit es im Einklang mit dem Gesetz Allahs ist.
Wir sind der Meinung, dass die Scheidung, die in der Frage erwähnt wurde, nicht gültig ist und die Frau immer noch mit dem Mann verheiratet ist. Es spielt keine Rolle, ob der Mann beim Aussprechen der Scheidung von der Menstruation seiner Frau wusste oder nicht. Wenn er davon weiß und die Scheidung trotzdem ausspricht, dann begeht er dabei eine Sünde und die Scheidung zählt nicht. Wenn er davon nicht weiß, dann ist die Scheidung ebenfalls nicht gültig, aber auf ihm lastet keine Sünde.


Scheikh ibn Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, 2/268