Frage:
Ist es zulässig, sich an seiner Frau auf jegliche Art zu Vergnügen (wie z.B. durch Oralverkehr), außer durch das Eindringen in den Anus?
Entschuldigen Sie mich für diese Ausdrucksform, aber die Frage ist von Nöten. Möge Allah Sie belohnen.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, der als Barmherzigkeit für alle Welten gesandt wurde, auf seiner Familie, seinen Gefährten und Brüdern, bis zum Yaum al-Qiyama.

Die Gelehrten unterscheiden sich im Urteil über den vorliegenden Akt. Einige der Hanbali- und Maliki-Gelehrten wie Asbagh, sagten, dass es zulässig (halal) ist. Einige andere sagten, dass es absolut verboten (haram) ist. Andere sagten, dass es abscheulich (makruh) ist.
Diejenigen, die sagen dass es verboten ist verwenden als Argumente den Hadith, der dem Mann und seiner Frau verbietet, sich die gegenseitig die Geschlechtsteile anzusehen; z.B. der Hadith, der von der Autorität von ‘A'ischa (radiAllahu anha) berichtet wurde, als sie eine Situation mit dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) erwähnt, indem sie sagte: "Weder habe ich sein Glied gesehen, noch sah er mein Geschlecht" [1].
Wenn also das Sehen des gegenseitigen Geschlechts verboten ist, dann ist es dieses zu berühren und mit dem Mund zu liebkosen aus einem größeren Grund verboten.

Diejenigen, die es für absolut zulässig, oder mit einer Einschränkung für zulässig erklärten, besagten, dass der Mann und seine Frau sich generell miteinander Vergnügen dürfen, da die Scharia keine Ausnahme gesetzt hat, außer in den Anus einzudringen [2], oder (mit dem Glied) während der Menstruation, der Entbindung, oder wenn es ihr schadet (in die Vagina) einzudringen, denn Allah (subhana wa ta’ala) sagt (sinngemäß übersetzt): „Wahrlich, erfolgreich sind die Mu‘minun … und denjenigen, die ihre Scham [3] hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand [4] besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln …“ (Surah Al-Mu’minun 23:5-6)

Allah (subhana wa ta’ala) (sinngemäß übersetzt): „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.“ [5] (Surah Al-Baqara 2:223)

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: {لا ضرر ولا ضرار}

„Es soll weder Schaden bringen, noch Schaden entgegen wirken.“ [6]

Er sagte auch: "Tut alles, außer Geschlechtsverkehr." [7]
Diese Ahadith bedeuten, dass sowohl der Mann, als auch seine Ehefrau sich miteinander Vergnügen dürfen, außer das Eindringen in den After und während der Menstruation.
Allerdings widerlegten sie die Überlieferung, welcher von der Autorität von ‘Aischa (radiAllahu anha) berichtet wurde. Sie sagten, dass dieser da‘if und nicht als Beweis gültig ist. Darüber hinaus widerspricht es dem authentischen Ahadith: „Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) pflegte es, Ghusl mit seinen Frauen zu vollziehen.“ [8]

Darüber hinaus erschließt sich aus der Art, wie er sein Intimleben ausübte, dass das Sehen der weiblichen Geschlechtsteile (oder umgekehrt) zulässig ist. Zudem widerspricht die gleiche Überlieferung dem Hadith, in dem der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Verdeckt eure Intimbereiche, mit Ausnahme vor euren Frauen." [9] Wenn der Hadith (von ‘Aischa) authentisch wäre, würde es nach ibn al-Arabi als eine Art von guten Manieren betrachtet werden.

Unter den Texten, die von den Hanbali-Gelehrten angegeben wurden, zitieren wir das, was al-Mardawi in al-Insaf sagte:

  1. "Al-Qadi sagte in al-Jami’: "Es ist erlaubt, das Geschlechtsteil der Frau vor dem Sex zu küssen. Aber es ist abscheulich (es) danach (zu küssen); und er schrieb diese Aussagen ‘Ata zu.
  2. Die Frau sollte nicht das Glied des Mannes in sich einführen, wenn er schläft. Allerdings kann sie (sein Glied) aufgrund von Begierde anfassen und küssen. Dies wird in ar-Ri‘aya geltend gemacht und in al-Furu’ bestätigt. Ibn ‘Aqil drückte es mit den Worten deutlich aus: „Weil der Mann das Recht hat, sich ihr zu nähern, oder sich von ihr abzuwenden." [10]

Unter den Aussagen der Malikiten, erwähnen wir, was al-Qurtubi in seinem Tafsir laut Asbagh al-Maliki berichtete, der sagte: "Es ist zulässig, für ihn es (die Vagina) zu lecken." [11]

Für mich ist diese Gewohnheit makruh aufgrund folgender Punkte:

  1. Die Zunge ist das Mittel zum Dhikr, von daher sollte man vermeiden sie mit Stellen in Berührung zu bringen, aus denen Urin, Madh'y und Wad'y austritt.
  2. Wir sind angewiesen, Verunreinigungen zu vermeiden. Und es ist bekannt, dass solch ein Akt dazu führen kann, Madh'y nicht zu vermeiden, welches eine klare, klebrige und dünne Flüssigkeit ist, die während des Vorspiels, den Gedanken und durch dem Begehren von Geschlechtsverkehr austritt. Man könnte es nicht fühlen, wenn es ausgestoßen wird. Es ist eine der Verunreinigungen, die schwer zu vermeiden sind, was möglicherweise bei derartiger Handlung mit Speichel in Verbindung kommt.
  3. Die Stelle, welche Mann mit dem Mund liebkost kann schmutzige Dinge oder unangenehme Gerüche enthalten. Das Geschlechtsteil kann eine Verunreinigung haben, die den, der es tun würde, kontaminieren kann. Und selbst wenn es kein Risiko gibt zu erkranken, ist dieser Akt von Natur aus abscheulich, und wird von gesunden Personen verabscheut.
  4. Das Vergnügen auf diese Weise könnte den Menschen erheblich von dem natürlichen Geschlechtsverkehr ablenken, welcher einem Saatfeld gleicht und eine Quelle für Nachkommen ist.

Die vollkommene Kenntnis ist bei Allah (‘azza wa jall) allein. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf unserem Propheten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern, bis zum Tage der Auferstehung.


Shaykh Muhammad Ali Farkuz, hafidhahullah

Fataawa Shaykh Muhammad Ali Farkuz; Kategorie: Fataawa über die Ehe; Fatwa Nr. 151
Algier, 6. Rabi ‘Ath-Thani 1424 n. H. (3. Juni 2003 n. Chr.)

 

[1] Überliefert von Ibn Majah (262/1922) und Ahmad in seinem Musnad (6/63) von der Autorität des ‘Aischa (radiAllahu anha). In einer anderen Version: "Ich habe nie das Geschlechtsteil des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) gesehen." Dieser Hadith wurde von al-Albani in ‚Al-Irwa ' (6/213, Nr. 1812) und in ‚Az-Adab Zifaf‘ (S. 34) als da‘if eingestuft.
[2] Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Allah findet nichts Beschämendes an der Wahrheit; dringt nicht in den Anus der Frau ein.“ (Sunan ibn Majah 1924, Musnad Ahmad 5/213 u.a.)
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Am Tag der Auferstehung, wird Allah den Mann nicht anschauen, der Analverkehr mit seiner Frau hatte.“ (Überliefert bei Ibn Abi Shayba 3/529; als sahih eingestuft in Sunan At-Tirmidhi 1165
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Derjenige, der mit seiner Frau anal verkehrt ist verflucht.“ (Überliefert von Abu Hurayrah in Sunan Abu Dawud, Buch über die Ehe 2157)
[3] D.h. Geschlechtsteile von unerlaubten sexuellen Akten
[4] D.h. Sklavinnen
[5] D.h. habt sexuelle Beziehung zu euren Frauen in jeglicher Art und Weise, außer in den Anus einzudringen.
[6] Überliefert in ‚Ibn Majah‘, Kapitel: Entscheidungen, Nr. 2341; und Ahmad (3/267). Dieser Hadith wurde von Al-Albani in ‚Al-Irwa ' (3/408, Nr. 896) und in ‚Ghayat Al-Maram‘ (Hadith 68) als Sahih eingestuft.
[7] Berichtet von Muslim, Kapitel von "Menstruation" (Hadith 6709) und von Abu Dawud, Kapitel "Reinigung" (Hadith 258) von der Autorität des Anas (radiAllahu anhu).
[8] A'ischa (radiAllahu anha) berichtete: "Ich nahm gewöhnlich Ghusl zusammen mit dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) vor, und wir beide bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters, den man Faraq nannte." In einer anderen Überlieferung fügte sie hinzu: „, in den unsere Hände wechselweise eintrafen." (Sahih Al-Bukhari Nr. 25 u. 26)
[9] Überliefert von Abu Dawud, Kapitel über "Bad" (Hadith 4017), von At-Tirmidhi, Kapitel über "gute Manieren" (Hadith 2794), von Ibn Majah, Kapitel über "Ehe" (Hadith 1920), von Ahmad (5/3-4) und von al-Bayhaqi, Kapitel "Reinigung" (Hadith 988) von der Autorität des Ibn Mu‘awiya Hayda (radiAllahu anhu). Diesen Hadith hat Al-Albani in ‚Al-Irwa ‚ (6/212, Nr. 1810) und in ‚Az-Adab Zifaf‘ (Seite 111) als hasan eingestuft.
[10] 8/32
[11] 12/232