Frage:

  • Einer meiner Freunde verliebte sich in ein muslimisches Mädchen und beging Unzucht mit ihr. Bevor die Eheschließung stattfand, war sie schwanger. Danach heirateten sie. Wird ihr Kind als unehelich angesehen oder nicht? Die Had-Strafe wurde nicht vollzogen, weil dies in unserem Land für solche Fälle nicht verordnet wird. Was ist die geeignete Strafe, gemäß der Schari’ah für ihn?
  • Wenn die Had-Strafe an ihm in dieser Welt nicht vollzogen wird, wird darauf verzichtet werden oder wird es im Jenseits durchgeführt werden?
  • Was sollte Paaren, die sich in so einer Situation befinden, gesagt werden, damit sie sich davon fernhalten und zu Allah bereuen?

Antwort:

  • Erstens: Wenn der Mann die Frau heiratete, nachdem sie schwanger war, wird das Kind als unehelich angesehen und es sollte nicht nach dem Mann benannt werden, sondern nach der Mutter. Ihre Heirat ist batil (ungültig). Sie müssen die Eheschließung auf eine islamisch legitimierte Weise wiederholen, wenn sich die beiden (heiraten) wollen.
  • Zweitens: Beide müssen Taubah machen (bereuen) und um Allahs Vergebung bitten, denn die aufrichtige Taubah löscht die Sünden. Allah, Der Erhabene, sagt: {Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. – Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen Gute eintauschen; und Allah ist stets Allvergebend und Barmherzig.} (Surah Al-Furqan, 68-70)

Du musst ihre Sünde bedecken und nicht preisgeben, was zwischen ihnen gelaufen ist, wie Allah, der Erhabene, sagt: {Diejenigen, die es lieben, dass sich das Abscheuliche unter denjenigen, die glauben, verbreitet, für sie wird es schmerzhafte Strafe geben im Diesseits und Jenseits. Allah weiß, ihr aber wisst nicht.} (Surah An-Nur, 19)

Der Prophet sallallahu alaihi wa sallam sagte: „Jedem, der die Mängel eines Muslims in dieser Welt verdeckt, werden von Allah in dieser Welt und am Tage des Gerichts seine Mängel verdeckt werden.“

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah ibn Qa`ud, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul-Razzaq Afify, Abdul-Aziz ibn Abdullah ibn Baz)

 



Frage:
Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht begeht und sie dann heiraten und er nach vier Monaten bereut, vorher Zina gemacht zu haben, ist die Ehe dann gültig?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, eine Zaaniyah (Unzüchtige) zu heiraten und die Eheschließung ist nicht gültig, bis sie bereut und ihre Iddah zuende geht.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (18/383)