Frage:
Ein Mann heiratete eine Frau und sie hatte vorher die Bedingung gestellt, dass er keine andere Frau nehmen darf und dass er sie nicht zwingen darf, ihr Heim zu verlassen, und dass sie bei ihrer Mutter leben darf, und er hat sie mit diesen Bedingungen geheiratet. Muss er sich an diese Bedingungen halten, und wenn er gegen diese Abmachung handelt, hat sie das Recht, die Ehe zu annullieren?

Antwort:
Ja, diese Bedingungen und ähnliche sind gültig nach der Madhab (Rechtsschule) von Imam Ahmad und anderen Gelehrten unter den Sahaba und Taabi'in, wie Umar ibn al-Khattab, Amr ibn al-Aas, Shuray al-Qaadi, al-Uzaay’i, und Ishaaq.
Nach der Rechtsschule von Malik sagt die Bedingung aus, dass wenn er eine andere Frau heiratet, hat die erste Frau die Entscheidung in ihrer Hand, und das ist eine gültige Bedingung. Die Frau hat das Recht, ihn in diesem Fall zu verlassen. Das ist ähnlich wie in der Rechtsschule von Imam Ahmad.
Die Basis dafür ist der Hadith, überliefert bei Bukhari und Muslim in as-Sahihayn vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam):

{أَحَقُّ الشُّرُوطِ أَنْ تُوفُوا بِهِ مَا اسْتَحْلَلْتُمْ بِهِ الْفُرُوجَ}

„Die Bedingungen, die es am meisten verdient haben, erfüllt zu werden, sind die, welche es euch gestatten, sexuelle Beziehungen zu unterhalten.“ (d.h. die Bedingungen im Ehevertrag) (Bukhari 2721, 5/396)

´Umar ibn al-Khattab sagte: „Rechte sind im Einklang mit Bedingungen.“ Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) befahl dass die Bedingungen, welche den ehelichen Verkehr erlaubt machen, es am meisten verdienen erfüllt zu werden. Dies ist die Regelung bei Bedingungen dieser Natur.


Shaikh al-Islam Ibn Taymiyah, rahimahullah

Al-Fataawa al-Kubra, Teil 3, Kitaab al-Nikaah


 

Frage:
Gibt es ein Gesetz, dass einer Frau gestattet, in ihrem Ehevertrag, ihren Ehemann davon abzuhalten eine zweite Frau zu heiraten?

Antwort:
Wenn er sie unter der Bedingung heiratete, dass er sie nicht dazu zwingen darf, ihr Haus oder ihre Stadt zu verlassen, dann ist diese Bedingung gültig, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{أَحَقُّ الشُّرُوطِ أَنْ تُوفُوا بِهِ مَا اسْتَحْلَلْتُمْ بِهِ الْفُرُوجَ}

„Die Bedingungen, die es am meisten verdient haben, erfüllt zu werden, sind die, welche es euch gestatten, sexuelle Beziehungen zu unterhalten.“ (d.h. die Bedingungen im Ehevertrag) (Bukhari 2721, 5/396)

Wenn er sie unter der Bedingung heiratet, dass er keine andere Frau neben ihr heiraten wird, dann hat sie das Recht ihn zu verlassen, wenn er dann eine andere Frau heiratet. Daraus folgt, dass die Bedingungen eines Ehevertrages in drei Sorten unterteilt werden. Eine von ihnen, an die man sich halten muss, welcher von Vorteil für die Frau ist, ist unter anderem der: dass sie die Bedingung stellen darf, dass er sie nicht zwingen darf, ihr Heim oder ihre Stadt zu verlassen oder mit ihm zu reisen oder eine andere Frau oder Konkubine zu nehmen. Er muss sich an diese Bedingungen halten, tut er es nicht, dann hat sie das Recht, die Ehe zu annullieren.


Schaikh Ibn Qudaamah al-Maqdisi, rahimahullah

Al-Mughni, Teil 7, Buch der Ehe