Gras [1] ist haram; es führt zum Rausch. Sünder rauchen es da sie denken, dass es Verzückung und Erleuchtung bringt - ähnlich einem Trunkenheitszustand. Während Wein (Khamr) den Konsumenten aktiv und aggressiv macht, macht Haschisch den Konsumenten faul und schwerfällig. Rauchen stört den Geist, den Charakter, verstärkt den Sexualtrieb und führt zu schamloser Promiskuität; und dies ist größeres Übel als die Trunkenheit.
Der Konsum des Haschisch verbreitete sich nach dem Erscheinen der Tartaren unter dem Volk. Das Hadd-Strafmaß (Hadd = Grenze, die Allah bestimmte) für das Haschischrauchen - sei es eine kleine oder große Menge - ist gleich dem Strafmaß für das Trinken von Wein (Khamr). Es beträgt 80 Peitschenhiebe. [2]
Es ist eine Regel in der islamischen Scharia dass jede verbotene Sache, die von Menschen erwünscht wird, durch eine bestimmte Hadd bestraft wird, während eine Sache die verboten und nicht erwünscht ist, wie der Konsum von toten Tieren, tazir [3] verlangt. Haschisch ist etwas Reizvolles und der Konsument kann es schwer verlassen. Deshalb ist die Strafe für den Konsum von Haschisch, gleich der Strafe für das Trinken des Weines.


Schaikh ul-Islam Ibn Taymiyyah, rahimahullah

Fataawa Ibn Taymiyyah, Band 4, Seite 262


[1] Gras wird auch bezeichnet als: Haschisch (Marihuana), Hasch, Shit, Chocolate, oder Piece.

[2] Dieses Urteil findet ausschließlich in einem, unter islamischem Gesetz stehenden, Land seine Anwendung und wird vom islamischen Richter rechtskräftig gemacht. Dieses Urteil ist unsererseits kein Aufruf zur Selbstjustiz.

[3] Tazir = Verbrechen, für das keine bestimmte Strafe in Quran oder Sunnah verhängt wurde; die muslimische Regierung kann ihre eigene Strafe dafür verhängen, wie z.B. Inhaftierung.