Frage:
Wie lautet das Urteil über diejenigen, der große Sünden wie Mord, Diebstahl, Zina und dergleichen begeht, während er in einem Land lebt, das andere Gesetze als die der islamischen Scharia vollstreckt?
Bitte geben Sie hier authentische Beweise.

Antwort:
Jene Leute, die Muschrikun sind und großen Schirk begehen werden ewig im Feuer verweilen, wenn sie sterben. Doch wenn sie Taubah von ihren Sünden und ihrem Schirk machen, und rechtschaffene Werke tun, wird Allah ihnen vergeben und ihre Sünden mit guten Taten ersetzen. Allah (subhana wa ta’ala) sagt (sinngemäß übersetzt): „Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. - Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht', und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, Iman hat und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets Allvergebend und Allbarmherzig.“ (Surah Al-Furqan 25:68-70)

Allah sagt ebenso (sinngemäß übersetzt): „Sag: Oh Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja Al-Ghafur und Al-Rahim. Und wendet euch eurem Herrn reuig zu und seid Ihm ergeben, bevor die Strafe über euch kommt, worauf euch keine Hilfe zuteilwerden wird.“ (Surah Az-Zumar 39:53-54)

Die Ayat folgen weiter, bis Allah sagt (sinngemäß übersetzt): „Und Allah errettet diejenigen, die Taqwa gemäß handelten, indem Er sie entrinnen lässt. Weder trifft sie das Schlechte, noch werden sie traurig sein.“ (Surah Az-Zumar 39:61)

Allah (subhana wa ta’ala) sagt auch (sinngemäß übersetzt): „Sag zu denen, die Kufr betrieben haben: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. Wenn sie aber (dazu) zurückkehren, - so hat sich schon die Gesetzmäßigkeit an den Früheren vollzogen.“  (Surah Al-Anfal 8:38)

Es wurde bestätigt, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „[…] Der Islam macht das nichtig, was vor ihm (an Missetaten) war.“ [1]

Was jedoch diejenigen angeht, die Sünden außer als Schirk begehen, nachdem sie den Islam angenommen haben, so sind sie nach der richtigen Meinung, d.h. der Ahl ul-Sunna wal-Jama‘ah, Mu’minun - gemäß dem Niveau ihres Imans, und Fasiqun entsprechend der Höhe der großen Sünden, außer Schirk, die sie begangen haben.
Wenn sie allerdings sterben, während sie diese Sünden ausüben, ohne Taubah gemacht zu haben, obliegt die Angelegenheit Allah allein, Der ihnen entweder aufgrund ihrem Iman vergibt, inschaa‘Allah, oder sie aufgrund ihrer Sünden bestraft, inschaa’Allah.

Allah (subhana wa ta’ala) sagt (sinngemäß übersetzt): „Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm gegenüber Schirk begeht. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allah gegenüber Schirk betreibt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.“ (Surah An-Nisa 4:48)

Er (subhana wa ta’ala) sagt auch (sinngemäß übersetzt): „Und (es gibt) andere, die ihre Sünden bekennen. Sie haben eine rechtschaffene Tat mit einer anderen bösen vermischt. Vielleicht wird Allah ihre Reue annehmen. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Allbarmherzig.“ (Surah At-Taubah 9:102)

Von der Autorität des Abu Tharr (radiAllahu anhu) wurde berichtet, dass Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Ein Bote von meinem Herrn kam zu mir und gab mir die frohe Botschaft, dass, wenn einer von meiner Ummah sterbe, und er Allah nichts anderes beigesellt (d.h. Schirk betrieben) habe, ins Paradies eintreten werde.“ Ich fragte: „Auch dann, wenn er Zina und Diebstahl begangen hat?“ Der Prophet antwortete: „Auch, wenn er Zina und Diebstahl begangen hat!“ [2]

Die Ahadith in Bezug auf die Schafa‘ah, die als Sahih und Mutawatir eingestuft wurden, geben einen detaillierten Nachweis über das Thema. Sie können sie in Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim und anderen Büchern der Sunnah beziehen. Dies gilt, wenn ein Muslim stirbt, ohne Taubah gemacht zu haben;  aber wenn sie es tun, schrieb Allah es Sich Selbst vor, ihnen zu vergeben, wie in den oben zitierten Texten und anderen Texten, die angeführt wurden zu sehen ist.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fataawa al-Lajna ad-Daimah; Gruppe 1; Kategorie: Aqidah>Fundamente>Große Sünden; Band 1; Seite 737-739; Die dritte Frage der Fatwa-Nr. 7122
 


[1] Teil eines langen Hadith von Muslim, Sahih, Nr. 121, von Amr ibn al-As. Auch überliefert von Imam Ahmad, Band 4, S. 199, 204 & 205.
[2] Ahmad, Band 5, Seite 152, 159, 161 & 285 und Band 6, S. 442; Al-Bukhari, Fat’h ul-Bary, Nr. 1237; Muslim Nr. 94; und Al-Tirmidhi Nr. 2646.