Frage:
Ich fand etwas verlorenes Gold und verkaufte es und gab das Geld als Spende. Meine Absicht ist, wenn ich den Besitzer des Goldes finde, und ihm nicht gefällt was ich getan habe, ihm den Wert des Goldes zu geben, denn ich fand es in der Mitte einer großen Stadt. Liegt hier eine Sünde bei mir, für was ich tat?

Antwort:
Was Du und jeder andere, welcher wertvolle Fundsachen findet, tun sollte, ist dies 2-3 Mal pro Monat während eines ganzen Jahres bekanntzugeben, an Plätzen, an welchen die Menschen sich versammeln. Wenn es vom Besitzer identifiziert wurde, dann gebe es ihm zurück, ansonsten darf der Finder es nach Ablauf eines Jahres behalten, denn der Prophet gab Anweisungen bezüglich dieser Angelegenheit.

Eine Ausnahme wird bei Fundsachen, welche in Mekka und Medina gefunden werden, gemacht – Der Finder darf es nicht behalten und es muß für immer angekündigt werden, bis der Besitzer gefunden ist oder der Finder kann es den Verantwortlichen für diese Städte geben, damit sie es dem Besitzer aushändigen, denn der Prophet sagte bezüglich Fundsachen in Mekka: " Fundsachen in Mekka sind niemandem erlaubt, außer ihrem Besitzer.“ Und er sagte: „Ich habe Medina für heilig erklärt, genauso wie Ibrahiem Mekka für heilig erklärt hat.“(Die Authentizität der Hadithe ist Einigkeit unter den Gelehrten).

Aber wenn die Fundsache von unbedeutendem Wert ist und der Besitzer sich darum nicht schert, wie etwa ein Seil, ein Schnürsenkel oder eine kleine Menge Geld, dann muß der Finder dies nicht bekanntgeben und er kann es benutzen oder es als Spende zugunsten des Besitzers geben. Dies bezieht sich nicht auf verlorene Kamele oder andere Tiere, welche sich selber schützen können vor Wölfen oder dergleichen etc. Es ist nicht erlaubt sie zu behalten, denn der Prophet sagte zu demjenigen, welcher ihn darüber befragte: „Lass es in Ruhe, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Blättern der Bäume fressen, bis es seinen Besitzer gefunden hat.“ (Idschma unter den Gelehrten)

Und Allah ist die Quelle der Stärke.


Schaykh Abd al-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fatawa Islamiyah 3/8