Frage:
Dürfen Muslime von ihren nichtmuslimischen Eltern (oder allgemein Kuffar) das Erbe annehmen?
Dürfen Muslime mit ihren nichtmuslimischen Eltern (oder allgemein Kuffar) einen Vertrag abschließen, indem sie bereits vor dem Tod ihrer Eltern dessen Vermögen zugeschrieben bekommen?
Dürfen Muslime von ihren nichtmuslimischen Eltern (oder allgemein Kuffar) Schenkungen annehmen? [1]

Antwort:
Ein Muslim beerbt weder einen Kafir, noch wird der Muslim von einem Kafir beerbt, laut der Aussage des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam):
{.لا يرث المسلم الكافر، ولا الكافر المسلم}

„Weder ein Muslim erbt von einem Kafir, noch ein Kafir von einem Muslim.“ [2]

Der Hadith wurde in ‚Sahih Bukhari‘ und ‚Muslim‘ übereinstimmend von Usamah (radiAllahu anhu) überliefert. Allerdings ist es für die muslimischen Kinder zulässig finanzielle Unterstützung, Geschenke und Angebotenes von den Kafir-Eltern anzunehmen. Sie können ebenso mit ihnen Verträge gemäß den Richtlinien der Schariah abschließen.
Es ist jedoch unzulässig, dass sie (muslimische Kinder) von ihren (Kafir-)Eltern beerbt werden. Wenn die Kafir-Eltern ihre muslimischen Kindern von ihrem Vermögen enterben und alles ihren Kafir-Kindern vererben, haben die muslimischen Kinder kein Anrecht auf irgendeinen Besitz der Eltern, da dieser Anspruch als Erbschaft gelten würde, welcher ein verbindliches Recht ist. Es ist bekannt, dass ein Muslim nicht von einem Kafir beerbt wird.

Und von Allah kommt der Erfolg. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fatawa al-Lajnah ad-Daimah; Kategorie: Erbschaft, Schenkung, Testament und Vermächtnis; Band Nr. 16, Seite 551-552, erste Frage der Fatwa Nr. 17130


[1] Frage zusammengefasst
[2] Al-Bukhari, Band 8, S. 11; Muslim, [Sharh An-Nawawi], Band 11, S. 25.