Frage:
Wenn eine Person für ihr böses Verhalten bekannt ist und sie offen großen Sünden begeht, wie das Trinken von Alkohol usw., und wir raten anderen sich von dieser Person fernzuhalten und den Umgang mit ihr zu meiden, ist dies zulässig?

Antwort:
Gepriesen sei Allah.

Das Warnen von anderen über eine Person, die liederliche Taten und große Sünden begeht ist obligatorisch (waajib). Wenn ein Muslim befürchtet, dass seine Brüder durch Handlungen solcher Menschen Schaden erleiden können, muss er seine Brüder beraten und sie über diese Übeltäter aufklären, so dass niemand in ihre Falle tappen wird. Es ist auch obligatorisch, die Übeltäter und diejenigen, die große Sünden begehen zu ermahnen, so dass Allah sie vielleicht rechtleitet.

Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{"الدين النصيحة" قالوا: لمن يا رسول الله؟ قال: "لله ولكتابه ولرسوله ولأئمة المسلمين وعامتهم"}

"Die Diin ist Nasiha!" Sie sagten: "Zu wem, o Gesandter Allahs?" Er sagte: "Zu Allah und Seinem Buch, Seinem Gesandten, und zu den Führern der Muslime sowie ihrem einfachen Volk." (Berichtet von Muslim aus dem Hadith von Tamim ibn Aws al-Daari, radiya-llahu anhu.)


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawaa al-Lajnah al-Daa’imah, 12/375-376