Frage:
Was ist das Urteil bezüglich des Fernsehens?

Antwort:
Es bestehen keine Zweifel darin, dass das Fernsehen heutzutage haram (verboten) ist. Obwohl der Fernseher, sowie auch das Radio, eine Gunst von Allah für Seine Diener ist, wie Er sagt:

{وَإِن تَعُدُّوا نِعْمَةَ اللَّـهِ لَا تُحْصُوهَا}

„Und wenn ihr die Gunst(erweise) Allahs aufzählen wolltet, könntet ihr sie nicht erfassen.“ (Surah An-Nahl 16:18)
Folglich, ist das Hören eine Gunst und das Sehen ist eine Gunst, sowie auch die Lippen und die Zunge. Wie auch immer, viele Gunsterweisungen sind zu einer Prüfung für ihre Besitzer geworden. Weil jene sie nicht in der Weise benutzen, die Allah liebt und die Er für ihre Nutzung gewünscht hat. Deshalb habe ich das Fernsehen und das Radio zu den Gunsterweisungen Allahs gezählt. Doch wann sind diese eine Gunst? Wenn sie auf die Art und Weise benutzt werden, wie es einen Gewinn für die Ummah darstellt. Heutzutage ist leider 99 % des im Fernsehen Gezeigten böse, unmoralisch, verboten und vieles mehr. Während 1% des Gezeigten wertvoll für die Menschen ist.

Wenn also ein islamischer Staat existiert, der das Programm auf Wissen aufbaut, welches einen Gewinn für die Ummah darstellt, so werde ich nie sagen, dass das Fernsehen verboten ist, aber ich werde sagen, dass das vorher genannte, verpflichtend ist.


Schaikh al-Albani, rahimahullah

Al-Asaalah, Ausgabe 10