Frage 1:
Ist es aufgrund der Erlaubnis Fleisch von den Leuten der Schrift zu essen, erlaubt, Geflügelfleisch zu essen, welches man auf dem Markt kaufen kann … oder ist dies nicht erlaubt, weil es Kadaver ist, welches auf unbekannte Weise geschlachtet wurde (wie z.B. indem ihm der Kopf abgeschlagen wurde oder Tötung durch den elektrischen Schlag oder solcher Methoden) und fallen die Ahlul-Kitab heute wirklich noch unter diese Gruppe (wie die Leute der Schrift aus der Vergangenheit)?

Antwort:
Ja, es ist erlaubt, Geflügelfleisch zu essen, weil das, was heute von den Ahlul-Kitab geschlachtet wird, das gleiche ist, welches zur Zeit des Propheten (sallAllahu alaihi wassallam) von den Ahlul-Kitab geschlachtet wurde.

Die Ahlul-Kitab gehören zu den Ungläubigen, sei dies nun in der Zeit des Propheten (sallAllahu alaihi wassallam) oder heute. Allah sagt in Seinem Buch: „Fürwahr, ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Gewiss, Allah ist al-Masih, der Sohn Maryams“, wo doch al-Masih (selbst) gesagt hat: „O Kinder Isra’ils, dient Allah, meinem und eurem Herrn!“ Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen) Feuer sein. Die Ungerechten werden keine Helfer haben.
Fürwahr, ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Gewiss, Allah ist einer von dreien.“ Es gibt aber keinen Gott außer dem Einen Einzigen. Wenn sie mit dem, was sie sagen, nicht aufhören, so wird denjenigen von ihnen, die ungläubig sind, ganz gewiss schmerzhafte Strafe widerfahren.“ (Sure al-Ma’ida, Verse 72-73)

Allah sagt auch im selben Kapitel: „An diesem Tag ist euch alles, was gut ist, zu genießen erlaubt, auch die Speisen der Schriftbesitzer (was Juden oder Christen bereiteten), sowie eure Speisen auch ihnen erlaubt sind. Es ist euch auch erlaubt, freie keusche Frauen zu heiraten, die gläubig sind, auch freie keusche Frauen von denen, welche die Schrift vor euch erhalten haben, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gabt und züchtig mit ihnen lebt und sie nicht nur zu Konkubinen und Beischläferinnen macht oder heimlich Huren nehmt. Wer aber den Glauben verleugnet, dessen Werke sind vergeblich und der gehört in jener Welt zu denen, welche verdammt sind.“ (Sure al-Ma’ida, Vers 5)

Was die Methode des Schlachtens betrifft, so fragen wir nicht nach der Methode, denn wenn eine Tat als „min ahlihi“ ausgeführt wird (mit den Händen derer, die für diese Aufgabe vorgesehen sind), dann wird über die Umstände solcher Taten nicht nachgefragt.
Al-Bukhari überlieferte folgendes: Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wurde überliefert, dass Leute sagten: 'O Gesandter Allahs! Es gibt Leute die uns Fleisch bringen, von dem wir nicht wissen, ob sie Allahs Namen (beim Schlachten) darüber ausgesprochen haben oder nicht.' Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: "Sprecht Allahs Name darüber und esst es." Sie (Aischa) sagte: „Und sie waren vor nicht langer Zeit noch Ungläubige.' (2057)

Diese Regel wird deshalb auf die Juden und Christen angewandt, von denen wir nicht wissen, ob sie den Namen Allahs erwähnt haben oder nicht, weil deren geschlachtetes Fleisch für uns erlaubt ist.


Schaykh Ibn Utheymin, rahimahullah

Aus ‚Fragen und Antworten bezüglich dem Fleisch der Ahlul-Kitab (Leute der Schrift)‘ Beantwortet von Imam Muhammad Ibn Saalih al-Utheymin