Frage:

Wie lautet das Urteil über den Verzehr von Fleisch von Tieren, die in einem muslimischen Land durch Elektroschocks geschlachtet wurden, wobei das Tier mit einem elektrischen Schlag betäubt wird, sodass es auf den Boden fällt, und der Schlachter es schlachtet, sobald es gefallen ist.

Antwort:

Wenn die Angelegenheit so ist, wie beschrieben, nämlich dass der Schlachter das An`am Tier (Kamel, Kuh, Schaf oder Ziege) schlachtet, sobald es zu Boden fällt, nachdem es einen elektrischen Schlag erhalten hat, und es getan wird, solange es noch lebt, dann ist es erlaubt, davon zu essen. Doch wenn er es schlachtet, nachdem es gestorben ist, dann ist es nicht erlaubt, davon zu essen. Dies fällt unter das Urteil über Tiere, die durch einen heftigen Schlag getötet werden, was Allah verboten hat, außer wenn sie geschlachtet werden, bevor sie sterben. Die Schlachtung zählt nicht, bis gesichert wurde, dass das Tier noch Lebenszeichen zeigte, wie z. B. die Bewegung eines Beins oder wenn das Blut floss (zur Zeit des Schlachtens) usw., was anzeigt, dass es noch am Leben war, bis die Schlachtung vollzogen wurde.

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem (al-Maitah – tote Tiere, die nicht geschlachtet wurden), Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist (während des Schlachtens; was als Opfer für andere als Allah geschlachtet wurde), und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet (vor seinem Tod) …“ (Surah Al-Ma'ida 5:3).

An`am Tiere, denen ein tödlicher Schlag versetzt wurde, sind erlaubt, solange sie geschlachtet werden, bevor sie sterben, ansonsten ist es nicht gestattet, sie zu essen.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 22/455


Frage:
Wenn bekannt ist, dass ein Schlachttier durch Stromstoß, Erdrosseln oder Erschießen getötet wurde, wie ist dann das Urteil für dieses Schlachttier? Gilt es als Aas?

Antwort:
Wenn man es ganz sicher weiß, so ist es nicht erlaubt, weil es Aas ist.

Scheich Muhammad al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 104.