Frage:
Jemand aus Ägypten fragt über das Urteil zum Boxen, zum Stierkampf [1] und dem Freistilringen im Islam!

Antwort:
Das Boxen und der Stierkampf gehören wegen dem großen Schaden und der Gefahr, die dabei involviert ist, zu den verbotenen Dingen. Überdies beinhaltet der Stierkampf das Quälen dieser Tiere. Jedoch liegt kein Schaden im Freistilringen, solange es keine Gefahr, keinen Schaden oder das Entblößen der Aura beinhaltet. Im Hadith heißt es, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) mit Yazid ibn Rukanah den Ringkampf ausübte und ihn dabei besiegte (Abu Dawud, Sunan, Buch: Kleidung, Nr. 4078). Dies liegt daran, dass das grundlegende Urteil immer die Erlaubnis ausdrückt, es sei denn anderweitig deklariert durch das Islamische Gesetz.
Die Islamische Fiqh-Akademie, eine Tochtergesellschaft der Muslim Welt Liga, hat ein Urteil erlassen, welches das Boxen und den Stierkampf aus den angegebenen Gründen verbietet. Folgend ist der Text:

„Der Dritte Erlass: Zur Angelegenheit des Boxens und des Stierkampfes
Gepriesen sei Allah, allein. Mögen der Frieden und Segen auf dem letzten Propheten Muhammed, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Die Islamische Fiqh-Akademie der Muslim Welt Liga in ihrer zehnten Sitzung, die in Makkah Al-Mukarramah während der Zeit von (Samstag. Safar 24, 1408 A.H./ 17.Oktober, 1987 A.D. bis Mittwoch, Safar 28, 1408 A.H/ 21 Okt., 1987 A.D.) abgehalten wurde, untersuchte den gesetzlichen Beschluss bezüglich dem Boxen, wie es in manchen fremden Ländern praktiziert wird, als auch den Stierkampf als erlaubte Sportarten.
Die Akademie untersuchte und diskutierte alle Aspekte dieser Angelegenheit und zog das Resultat dieser Praktiken, die als Sport eingestuft werden und im Fernsehen in Islamischen und Nichtislamischen Ländern ausgestrahlt werden, in Erwägung. Nachdem sie sich die Studien anschauten, die der Akademie in seiner früheren Sitzung von kompetenten Ärzten eingereicht wurden, und die Information, die sie durch einige Statistiken erhielten, die bezüglich dem, was in der Welt passiert war, als Resultat der Praxis des Boxens und den tragischen Geschehnissen, die daraus entstanden und die im Fernsehen dazu gezeigt wurden, beschloss der Gemeinderat der Akademie das Folgende:

Erstens: Das Boxen

Der Akademische Gemeinderat war sich einig darin, dass das Boxen, wie es heute in Wettkämpfen und Sportvereinen in unseren Ländern praktiziert wird, eine verbotene Praxis in der Islamischen Schari’ah ist. Denn es basiert darauf, den Kämpfern zu erlauben, sich gegenseitig zu verletzen und das in einem Ausmaß, das zu Blindheit, permanentem schwerem Gehirnschaden, schwerwiegenden Schädelbrüchen und zum Tod führen kann; ohne dass der Täter dafür haftbar gemacht werden kann. Hinzu kommt, dass die Zuschauer sich daran erfreuen, wenn der Gewinner siegt und der Verlierer an seinen Verletzungen leidet. Dies ist absolut verboten und im Islam zurück zu weisen. Denn Allah sagt:

{وَلَا تُلْقُوا بِأَيْدِيكُمْ إِلَى التَّهْلُكَةِ}

„und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben.“ (Surah Al-Baqarah 2:195) und:

{وَلَا تَقْتُلُوا أَنفُسَكُمْ ۚ إِنَّ اللَّـهَ كَانَ بِكُمْ رَحِيمًا}

„Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.” (Surah An-Nisaa 4:29)

Außerdem hat der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) gesagt:

{لا ضرر ولا ضرار}

“Es gibt kein Schädigen (im Islam), noch darf man (sich selber oder anderen) schaden.“ (Ibn Majah, Sunan, Buch: Urteile, 2340; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 5, Seite 327)

Demzufolge sagen die Juristen des Schari’ah-Staates, dass, wenn eine Person ihr Blut für jemand anderen verletzbar macht, indem sie sagt: Töte mich, es der anderen Person nicht erlaubt ist, dies zu tun und wenn sie es tun würde, sie dafür bestraft wird.
 
Deshalb bestimmt der Rat, dass es verboten ist, diese Art Boxen als Sport anzusehen oder sie zu praktizieren, weil das Konzept des Sports auf dem Training beruht, welches weder Schaden noch Verletzung verursacht. Darüber hinaus sollte das Boxen aus den örtlichen Sportprogrammen und der internationalen Beteiligung entfernt werden. Auch bestätigt der Rat das Verbot, solche Wettkämpfe im Fernsehen auszustrahlen, um die Jugend davor zu bewahren, solch schlechte Taten zu lernen oder nachzuahmen.

Zweitens: Das Freistilringen

Was das Freistilringen betrifft, wo die Ringkämpfer es als erlaubt ansehen, sich gegenseitig zu verletzen und zu verwunden, so sieht der Rat es so, dass es sich vollständig dem Boxen ähnelt, selbst wenn es kleine Unterschiede zwischen ihnen gibt, weil die gesetzlichen physischen Gründe für das Verbot des Boxens auch für das Freistilringen gelten, das die Natur des Kämpfens annimmt. Deshalb unterliegt es dem gleichen Verbot. Was jedoch andere Arten des Ringkampfes betrifft, die keine Verletzungen verursachen, so sind sie gesetzlich erlaubt und der Rat sieht kein Verbot in ihnen.

 

Islamische Fiqh-Akademie der Muslim Welt Liga
(Präsident des Akademie-Rates: `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdullah `Abdur-rahman Al-Bassam, Mustafa Ahmad Al-Zarqa', Muhammad Rashid Raghib Qabbany, Prof. Ahmad Fahmy Abu Sinnah, Prof. Talal `Umar Bafaqih

Vizepräsident: Prof. `Abdullah `Umar Nasif, Muhammad ibn Jubayr, Salih ibn Fawzan ibn `Abdullah Al-Fawzan, Muhammad Mahmud Al-Sawwaf, Muhammad Al-Shadhely Al-Nayfar, Muhammad Al-Habib ibn Al-Khujah, Prof. Bakr `Abdullah Abu Zayd, Muhammad ibn `Abdullah ibn Sabil, Abul-Hasan `Aly Al-Husny Al-Nadawy, Abu-Bakr Jumy, Muhammad Salim ibn `Abdul-Wadud)

Alifta.net> Ibn Baaz Fatawa> Band 4> Urteil über Boxen, Stierkampf, und Freestyle Wrestling (Freistil Ringen); Band 4, Seite 411-414

 

[1] Zur Übersetzung der Antwort hierauf siehe: Urteil über Stierkampf und Tierkämpfe


Frage:
Wie sieht das Urteil zum Boxen aus?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, weil es das Leben der Teilnehmer stark gefährdet.

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

alifta.net> Fatwas des Ständigen Komitees> Gruppe 1> Fatwa Nr. 3685 Band 15, Seite 200


Frage:
Ich bin ein junger Mann aus Algerien. Ich war ein professioneller Boxer und bin nun Trainer. Ich kenne das Urteil zu dieser Art von Sport nicht. Würden Sie mich, als auch meine Kollegen in der Stadt Djelfa bitte über das Urteil dieser Art von Sport aufklären? Ist der Sport erlaubt oder verboten?
Bitte geben Sie uns dazu Beweise. Beachten Sie dabei noch, dass ich ein Gehalt dafür bekomme, junge Männer darin zu trainieren.
 
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, Boxen zu betreiben, weil das gefährlich ist. Allah sagt:

„und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben.“ (Surah Al-Baqarah 2:195) und:

{وَلَا تَقْتُلُوا أَنفُسَكُمْ ۚ إِنَّ اللَّـهَ كَانَ بِكُمْ رَحِيمًا}

„Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.” (Surah An-Nisaa 4:29)

Das Boxen verursacht großen Schaden, ohne dass es Vorteile hätte und ist deshalb verboten (haram)! Du solltest diese Art von Sport aufgeben und stattdessen eine andere nützliche Sportart betreiben.
Möge Allah uns Erfolg bescheren. Mögen der Frieden und Segen auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
 
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Fatawa des Ständigen Komitees> Band 26, Seite 296; Fatwa Nr. 16443