Frage:
Ich habe eine Frau, die donnerstags zu einem Markt gehen will, auf dem Männer und Frauen zusammenkommen, um dort einzukaufen und zu verkaufen. Sie ist sehr anständig und bedeckt sich. Bitte beraten Sie uns.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Es ist ihr erlaubt, zum Markt zu gehen, um einzukaufen und zu verkaufen, wenn sie es tun muss und wenn sie ihren gesamten Körper mit Kleidung bedeckt, die dessen Umrisse nicht sichtbar macht, und sie sich auf keine Art und Weise mit Männern vermischt, die zu Verdächtigungen führen würde. Wenn sie nicht hinauszugehen braucht, um einzukaufen und zu verkaufen, dann ist es für sie besser, es nicht zu tun.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Daima, 13/17