Frage:
Ist es für einen Muslim zulässig, freundlichen Kuffar seine Gastfreundschaft zu zeigen, indem er ihnen islamisch Verbotenes zu Essen und zu Trinken gibt?

Antwort:
Islam ist die Religion der Toleranz, Leichtigkeit und Flexibilität und zur selben Zeit auch die Religion der Gerechtigkeit. Gastfreundschaft ist Teil der guten islamischen Umgangsform, doch wenn der Gast ein Kafir ist, dann ändern sich die Regeln in Bezug auf Gastfreundschaft. Wenn seine Absicht berechtigt ist, bezüglich darauf, Harmonie zwischen sich und dem kafir zu stiften, sodass er ihn z. B. zum Islam ruft und ihn von Kufr und Irreführung rettet, so ist seine Absicht sehr ehrenhaft.

Eine der feststehenden Regeln der Schariah besagt: „die Taten sind entsprechend den Absichten“. Wenn nun die Tat obligatorisch ist, dann ist die Absicht ebenso obligatorisch; wenn jedoch die Tat verboten ist, so ist die Absicht auch verboten.

Gastfreundschaft zu zeigen, indem man Essen und Getränke anbietet, die Allah, Der Allmächtige und Erhabene, verboten hat, ist nicht erlaubt; denn die Gastfreundschaft in diesem Fall bedeutet Ungehorsam und platziert das Recht der Gäste über das Recht Allahs. Die Verpflichtung der Muslime ist es, an dieser Religion festzuhalten. Dies in Nicht-muslimischen Ländern durchzusetzen, wird ein starkes Bild erzeugen und so wird jener die Leute mit seinen Worten und Taten zum Islam rufen.

Und bei Allah liegt jeglicher Erfolg. Mögen Allahs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa Islamiyyah – Band 1, Seite 110