Frage:
Was ist das Urteil über Muslime, welche Feiertage der Nicht-Muslime feiern, die Allah nicht genehmigte, wie z.B. Muttertag, Sham al-Nasim (koptisches Osterfest) und Weihnachten?

Antwort:
All diese Tage sind erfundene Feiertage, in denen es einem Muslim nicht erlaubt ist, teilzunehmen oder mitzufeiern!

Im Islam gib es nur zwei ‘Id (Feste):
1) ‘Id-ul-Fitr (Fest des Fastenbrechens)
2) ‘Id-ul-Adha (Opferfest)

So sollte ein Muslim, den Allah zur Wahrheit geleitet hat, jene welche solch erfundene Feste feiern beraten und sanft belehren. Wenn er diese Tat aufgibt, so wird es gut sein; andernfalls wird er als jemand angesehen, der ständig Bid’ah (Erneuerung) begeht und aufgrund dieser Tat sündigt.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Al-Ladschna ad-Da'ima li-l-Buhuth al-ʿIlmiyya wa-l-Ifta', Fatwa 16419